Überwachungsvideos rechtssicher teilen: So schützen Sie die Privatsphäre Dritter

Łukasz Bonczol
Veröffentlicht: 2.5.2025
Aktualisiert: 2.7.2026

Zusammenfassung: Bevor Sie Aufnahmen von Überwachungskameras weitergeben, lautet die entscheidende Frage: Wer erhält das Material? - die Polizei, eine aufgenommene Person, ein Versicherer oder Dienstleister oder die Öffentlichkeit. Für jeden Empfänger gelten andere rechtliche Grundlagen und unterschiedliche Anforderungen an die Anonymisierung. In fast allen Fällen müssen unbeteiligte Dritte unkenntlich gemacht werden. Gallio PRO verpixelt automatisch Gesichter und Kfz-Kennzeichen im gesamten Videomaterial und bietet einen integrierten Editor, mit dem Sie weitere sensible Inhalte wie Ausweise, Dokumente oder Bildschirme manuell ausblenden können. So beantworten Sie Anfragen, ohne die Privatsphäre von Passanten zu gefährden. Die Verarbeitung läuft lokal auf Ihrem eigenen Rechner; es werden keine Protokolle gespeichert.

Videoüberwachung ist allgegenwärtig - und ebenso groß ist die Versuchung, einen Clip schnell an die Polizei weiterzuleiten, in einer Nachbarschaftsgruppe zu posten oder an einen Versicherer zu schicken. Problematisch wird es, wenn Personen, die mit dem eigentlichen Zweck der Aufnahme nichts zu tun haben, nicht vorher anonymisiert werden. Dieser Leitfaden ist auf die USA ausgerichtet, stellt aber die EU- und UK-Perspektive daneben. Im Mittelpunkt steht die Entscheidung, die in der Praxis wirklich zählt: der Empfänger.

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Mit wem teilen Sie das Videomaterial? Ein Leitfaden nach Empfänger

Die rechtliche Grundlage und die Erwartungen an die Anonymisierung ändern sich je nach Empfänger. Nutzen Sie diese Übersicht als Ausgangspunkt.

Die Rechtslage in den USA: Kein einheitliches Gesetz, aber mehrere relevante Regelwerke

In den USA gibt es kein bundesweites Pendant zur DSGVO für Videoüberwachung. Stattdessen greifen je nach Nutzung mehrere Rechtsrahmen:

  • Gesetze zu Aufzeichnung und Abhören in den Bundesstaaten. Video wird in der Regel weniger streng behandelt als Audio. Etwa ein Dutzend Bundesstaaten verlangt für die Aufzeichnung privater Gespräche die Zustimmung aller Beteiligten („all-party“ bzw. „two-party consent“) - darunter Kalifornien, Illinois, Florida, Pennsylvania, Washington und Massachusetts. Die meisten anderen Bundesstaaten verlangen nur die Zustimmung einer Partei. Wenn Ihre Kamera Ton aufgezeichnet hat, den Sie nicht hätten aufnehmen dürfen, kann die Weitergabe den Verstoß verschärfen.
  • CCPA / CPRA (Kalifornien). Videomaterial, das eine Verbraucherin oder einen Verbraucher identifiziert, kann als personenbezogene Information gelten. Die Weitergabe an Dienstleister erfordert korrekte Vertragsbedingungen für „service providers“ oder „contractors“.
  • BIPA (Illinois, 740 ILCS 14). Dieses Gesetz kann greifen, wenn Sie Aufnahmen verarbeiten, um biometrische Identifikatoren wie einen Faceprint zu extrahieren.
  • FOIA / Public-Records-Gesetze der Bundesstaaten. Öffentliche Stellen müssen bestimmte Unterlagen herausgeben, doch Ausnahmen zum Schutz der Privatsphäre bedeuten, dass Dritte und Passanten vorher anonymisiert werden sollten.

Für den öffentlichen Sektor in den USA siehe die DHS-Veröffentlichung Best Practices for Privacy and Civil Liberties Considerations in the Use of Camera Systems (2020).

Die EU- und UK-Perspektive

Nach der DSGVO behalten Personen auch in öffentlichen Bereichen, die von Kameras erfasst werden, berechtigte Erwartungen an den Schutz ihrer Privatsphäre. Dies hat der EuGH in der Rechtssache Ryneš, C-212/13, bestätigt. Vor jeder Weitergabe benötigen Sie eine Rechtsgrundlage. Außerdem verlangt der Grundsatz der Datenminimierung (Art. 5 Abs. 1 lit. c DSGVO), Personen unkenntlich zu machen, die nicht Zweck der Offenlegung sind. Die Leitlinien 3/2019 des Europäischen Datenschutzausschusses (EDSA) zu Videogeräten bilden hierfür den zentralen Referenzrahmen. Ein Auskunftsersuchen nach Art. 15 DSGVO muss gegen die Datenschutzrechte anderer Personen im selben Videomaterial abgewogen werden - was in der Praxis bedeutet, diese Personen zu verpixeln.

So anonymisieren Sie Überwachungsvideos mit Gallio PRO - Schritt für Schritt

Lieber ansehen? Sehen Sie sich das vollständige Schritt-für-Schritt-Videotutorial an.

  1. Installieren Sie Gallio PRO über gallio.pro/de/download. Das Videomaterial wird lokal verarbeitet, sodass das nicht anonymisierte Original Ihre Umgebung nicht verlässt - wichtig für die Beweiskette und die Nachvollziehbarkeit.
  2. Importieren Sie den aufgezeichneten Clip. Gallio PRO arbeitet mit gespeicherten Videodateien, nicht mit Live- oder Echtzeit-Kamerastreams.
  3. Starten Sie die automatische Erkennung. Gallio PRO verpixelt automatisch Gesichter und Kfz-Kennzeichen im gesamten Videomaterial und verfolgt sie, während sich Personen und Fahrzeuge bewegen. Das sind die beiden Elemente, die automatisch erkannt werden.
  4. Anonymisieren Sie weitere Inhalte im integrierten Editor. Namensschilder, Ausweisdokumente, sichtbare Monitore, Tattoos oder Logos werden nicht automatisch erkannt. Sie können sie jedoch mit wenigen Klicks manuell unkenntlich machen. Audio ist ein eigenes rechtliches Thema: Wenn Ihr Clip Gespräche enthält, die Sie nicht hätten aufzeichnen dürfen, sollten Sie dies vor jeder Weitergabe klären.
  5. Lassen Sie die anfragende Person sichtbar und blenden Sie alle anderen aus. Bei einem Auskunftsersuchen bleibt die anfragende Person identifizierbar, während alle anderen Personen verpixelt werden. Gallio PRO ermöglicht Ihnen zu steuern, welche erkannten Elemente sichtbar bleiben.
  6. Prüfen und exportieren Sie das Ergebnis. Gehen Sie das Video sorgfältig durch, um sicherzustellen, dass kein Passant sichtbar bleibt, und rendern Sie anschließend die finale Datei. Gallio PRO speichert keine Erkennungsprotokolle und keine personenbezogenen Daten.

Wenn Sie regelmäßig große Mengen an Videomaterial bearbeiten, erfahren Sie hier, wie Gallio PRO in Workflows zur Video-Anonymisierung mit hohem Volumen passt.

Besondere Fälle, die Sie beachten sollten

Aufnahmen mit Ton. Für Audio gelten strengere Einwilligungsregeln als für Video. Prüfen Sie vor der Weitergabe, ob Sie zur Aufzeichnung berechtigt waren. Falls nicht, ist der sicherste Weg, die Tonspur zu entfernen oder nicht offenzulegen.

Haus- und Türklingelkameras. Für Privatpersonen gelten meist weniger strenge Regeln als für Unternehmen, doch die Weitergabe ist nicht schrankenlos. Wenn eine Türklingelkamera einen öffentlichen Gehweg oder das Grundstück eines Nachbarn erfasst, sollten Passanten vor dem Posten in sozialen Medien oder Nachbarschafts-Apps unkenntlich gemacht werden.

Verdeckte oder versteckte Kameras. Videomaterial aus verdeckten Aufzeichnungen ist besonders risikobehaftet. Prüfen Sie zunächst, ob bereits die Aufnahme selbst eine legitime Grundlage hatte, bevor Sie überhaupt etwas weitergeben. Wenden Sie anschließend strengere Anonymisierung als üblich an.

Kriminelle Handlungen. Es kann verlockend sein, solche Aufnahmen öffentlich zu posten. Die Privatsphäre unbeteiligter Passanten bleibt jedoch geschützt. Teilen Sie das Material zuerst mit den Strafverfolgungsbehörden. Wenn eine öffentliche Veröffentlichung tatsächlich erforderlich ist, geben Sie nur eine Version heraus, in der alle Personen außer der relevanten Partei anonymisiert sind.

Bei komplexen Enterprise-Setups, On-Premise-Anforderungen oder spezifischen Compliance-Fragen können Sie das Team kontaktieren, um den passenden Ansatz für Ihre Organisation zu besprechen.

Welche Risiken entstehen, wenn Sie auf Anonymisierung verzichten?

In der EU und im Vereinigten Königreich kann eine unzulässige Offenlegung Beschwerden bei einer Aufsichtsbehörde und Bußgelder von bis zu 20 Millionen Euro oder 4 % des weltweiten Jahresumsatzes nach sich ziehen (Art. 83 DSGVO). In den USA drohen Risiken durch Datenschutz- und Zivilklagen, Sanktionen nach einzelstaatlichem Recht - etwa das private Klagerecht nach dem BIPA in Illinois - sowie vertragliche und reputationsbezogene Folgen. Hinzu kommt ein Beweisrisiko: Videomaterial, das unzulässig geteilt oder erlangt wurde, kann in Verfahren angefochten oder ausgeschlossen werden und damit genau den Zweck untergraben, aus dem es gespeichert wurde.

Best-Practices-Checkliste

  • Legen Sie schriftlich fest, wann und wie Überwachungsvideos geteilt werden dürfen.
  • Schulen Sie Mitarbeitende im Umgang mit Videoüberwachungsdaten.
  • Dokumentieren Sie jede Anfrage und die Rechtsgrundlage für die Weitergabe.
  • Anonymisieren Sie unbeteiligte Dritte vor der Weitergabe, sofern keine konkrete Ausnahme gilt.
  • Teilen Sie nur den Ausschnitt, der für den jeweiligen Zweck erforderlich ist.
  • Legen Sie eine zweckgebundene Aufbewahrungsfrist fest - häufig etwa 30 bis 90 Tage - und löschen Sie fristgerecht.
  • Sichern Sie Originaldateien durch Zugriffskontrollen und eine nachvollziehbare Exporthistorie.

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FAQ: Überwachungsvideos teilen

Darf ich Sicherheitsaufnahmen einer Straftat in sozialen Medien posten?

Die Privatsphäre unbeteiligter Passanten gilt weiterhin. Teilen Sie das Material zuerst mit den Strafverfolgungsbehörden. Wenn Sie es öffentlich posten, anonymisieren Sie alle Personen, die nicht unmittelbar relevant sind.

Muss ich andere Personen unkenntlich machen, wenn ich auf ein Auskunftsersuchen antworte?

Ja. Sie dürfen Videomaterial herausgeben, das die anfragende Person zeigt, müssen aber andere identifizierbare Personen vorher verpixeln - sowohl nach Art. 15 DSGVO als auch nach vergleichbaren Auskunftsrechten in US-Bundesstaaten.

Was ist der Unterschied zwischen „one-party consent“ und „all-party consent“?

In Bundesstaaten mit „one-party consent“ ist eine Aufzeichnung zulässig, wenn eine beteiligte Person zustimmt - das können Sie selbst sein. In Bundesstaaten mit „all-party consent“ müssen alle aufgezeichneten Personen einverstanden sein. Dies betrifft vor allem Audio, das von Überwachungssystemen erfasst wird.

Kann Gallio PRO mehrere sich bewegende Personen gleichzeitig verpixeln?

Ja. Gallio PRO erkennt und verpixelt automatisch Gesichter und Kfz-Kennzeichen im gesamten Videomaterial und verfolgt sie, während sich die aufgenommenen Personen oder Fahrzeuge bewegen. Sie können auswählen, welche Erkennungen sichtbar bleiben sollen.

Funktioniert Gallio PRO mit Live-Kamerastreams oder kann es Audio anonymisieren?

Nein, beides nicht. Gallio PRO verarbeitet aufgezeichnete Videodateien, keine Echtzeit- oder Livestreams. Das Tool arbeitet auf der visuellen Ebene - Gesichter und Kennzeichen automatisch, andere Elemente manuell - und anonymisiert keine Tonspuren.

Wie lange sollte ich Überwachungsvideos aufbewahren?

Richten Sie die Aufbewahrungsfrist am Zweck des Systems aus - häufig 30 bis 90 Tage -, sofern kein konkreter Grund wie eine laufende Untersuchung eine längere Speicherung rechtfertigt.

Weiterführende Leitfäden

Referenzliste

  1. Verordnung (EU) 2016/679 (DSGVO) - Art. 5 Abs. 1 lit. c, Art. 6, Art. 15, Art. 83. https://eur-lex.europa.eu/
  2. Europäischer Datenschutzausschuss (2019). Leitlinien 3/2019 zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch Videogeräte. https://edpb.europa.eu/
  3. Artikel-29-Datenschutzgruppe, Stellungnahme 4/2004 zur Verarbeitung personenbezogener Daten mittels Videoüberwachung.
  4. EuGH, Rechtssache C-212/13, František Ryneš (2014). https://curia.europa.eu/
  5. U.S. Department of Homeland Security (2020). Best Practices for Privacy and Civil Liberties Considerations in the Use of Camera Systems.
  6. California Consumer Privacy Act / CPRA; Illinois Biometric Information Privacy Act, 740 ILCS 14; Gesetze der US-Bundesstaaten zu Wiretapping und Eavesdropping, die je nach Bundesstaat variieren.