Was ist ein Hinweisschild zur Videoüberwachung?

Ein Hinweisschild zur Videoüberwachung kennzeichnet den Zugang zu einem Bereich, der videoüberwacht wird. Sein Zweck ist es, der gefilmten Person bereits vor dem Betreten des Erfassungsbereichs der Kamera die grundlegenden Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten bereitzustellen. In der Praxis handelt es sich um die erste Stufe der Informationspflicht nach Art. 12 und 13 der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates, also der DSGVO. Im Zusammenhang mit Fotos und Videoaufnahmen ist das Schild kein technisches Element des Kamerasystems, sondern Teil der organisatorischen und rechtlichen Compliance des gesamten Prozesses der Bildverarbeitung.

Für Datenschutzbeauftragte hat ein Schild zur Videoüberwachung vor allem praktische Bedeutung. Die Kennzeichnung muss gut sichtbar, verständlich und am richtigen Ort angebracht sein. Sie sollte außerdem zur vollständigen Datenschutzhinweisen führen. Das bloße Anbringen eines Kamerapiktogramms ohne die erforderlichen Angaben erfüllt den Transparenzgrundsatz in der Regel nicht. Dies wird durch die Leitlinien der Datenschutzaufsichtsbehörden sowie des Europäischen Datenschutzausschusses zur mehrstufigen Informationspflicht bei Videoüberwachung bestätigt.

Hinweisschild zur Videoüberwachung – Definition

Im Compliance-Sinne ist ein Hinweisschild zur Videoüberwachung ein physischer oder digitaler Informationsträger, der vor dem überwachten Bereich angebracht wird und darüber informiert, dass eine Bildaufzeichnung erfolgt, den Verantwortlichen benennt und den Zugang zu erweiterten Informationen über die Datenverarbeitung ermöglicht. Seine Verwendung ergibt sich aus dem Grundsatz der Rechtmäßigkeit, Verarbeitung nach Treu und Glauben und Transparenz gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. a DSGVO sowie aus der Pflicht, der betroffenen Person Informationen nach Art. 13 DSGVO bereitzustellen.

Bei der Videoüberwachung zählen vor allem das Gesichtsbild sowie andere Merkmale, die eine Identifizierung einer Person ermöglichen, zu den personenbezogenen Daten. In bestimmten Fällen kann auch das Kfz-Kennzeichen dazugehören, wenn es unter den konkreten Umständen die Identifizierung einer natürlichen Person ermöglicht. Deshalb ist ein Informationsschild zur Videoüberwachung auch dann relevant, wenn das Videomaterial später anonymisiert wird – zum Beispiel durch automatisches Verpixeln oder Weichzeichnen von Gesichtern und Kennzeichen in Videodateien oder auf Fotos. Eine Anonymisierung nach der Aufnahme hebt die Pflicht, über die Tatsache der Bildaufzeichnung zu informieren, nicht automatisch auf.

Welche Informationen sollte ein Schild zur Videoüberwachung enthalten?

Die Leitlinien der Datenschutzbehörden und des EDSA folgen einem mehrschichtigen Modell. Das bedeutet, dass auf dem Schild die wichtigsten Informationen anzugeben sind, während die vollständige Datenschutzerklärung auf einer zweiten Ebene bereitgestellt wird – etwa auf der Website, an der Rezeption, in einer Hausordnung oder in einem separaten Papierdokument. Der Umfang der ersten Ebene sollte kurz, aber konkret sein.

  • den Hinweis, dass der Bereich videoüberwacht wird,
  • die Identität des Verantwortlichen,
  • die Zwecke der Videoüberwachung,
  • einen Hinweis darauf, wo die vollständigen Datenschutzhinweise verfügbar sind,
  • mindestens einen leicht zugänglichen Kontaktweg zum Verantwortlichen oder zum Datenschutzbeauftragten, falls ein solcher benannt wurde.

In der Praxis sollte ein Hinweisschild Videoüberwachung in einfacher Sprache formuliert sein. Abkürzungen, die für Besucherinnen und Besucher nicht verständlich sind, sollten vermieden werden. Das Kamerapiktogramm ist hilfreich, ersetzt den Text aber nicht. Der EDSA betont in seinen Leitlinien 3/2019 zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch Videogeräte, dass die Information auf der ersten Ebene eine schnelle Erkennung des Verantwortlichen, des Zwecks und der Möglichkeit zum Erhalt weiterer Informationen ermöglichen muss.

Größe, Lesbarkeit und Platzierung eines Videoüberwachungsschilds

Die deutschen und europäischen Vorgaben schreiben kein einheitliches starres Muster und kein zwingendes Format in Zentimetern für ein Videoüberwachung Schild vor. Die Datenschutzaufsicht betont jedoch die Wirksamkeit der Kennzeichnung. Das bedeutet, dass das Schild sichtbar sein muss, bevor sich eine Person im Sichtfeld der Kamera befindet. Eine Kennzeichnung, die erst hinter einer Tür oder an einer verdeckten Stelle angebracht ist, kann als unzureichend angesehen werden.

Praktisch sollten folgende Bewertungskriterien zugrunde gelegt werden:

  • das Schild vor dem Zugang zum überwachten Bereich und nicht erst in dessen Innerem,
  • eine Montagehöhe, die das Lesen für durchschnittliche Nutzerinnen und Nutzer ermöglicht,
  • ausreichender Farbkontrast und eine Schriftgröße, die zur Leseentfernung passt,
  • Wiederholung der Kennzeichnung bei mehreren Eingängen und in weitläufigen Bereichen,
  • zusätzliche Hinweise dort, wo die Überwachung Parkplätze, Tore, Empfangsbereiche und Verkehrswege umfasst.

Wenn die Objektverwaltung einen internen technischen Standard festlegen möchte, kann sie eine einfache Planungsregel anwenden, die auf der Lesbarkeit des Hinweises basiert:

Parameter

Praktische Bedeutung

 

Leseentfernung

Je größer die Entfernung, desto größer sollten Piktogramm und Schrift sein

Kontrast

Ein hoher Kontrast verbessert die Wahrnehmbarkeit bei schwacher Beleuchtung

Anzahl der Eingänge

Jeder Zugang zum überwachten Bereich sollte separat gekennzeichnet sein

Außenbedingungen

Im Außenbereich ist Beständigkeit gegen UV-Strahlung, Feuchtigkeit und Verschmutzung erforderlich

Das Fehlen gesetzlich festgelegter Maße bedeutet nicht, dass völlige Gestaltungsfreiheit besteht. Im Fall einer Prüfung ist entscheidend, ob eine Person die Informationen tatsächlich zur Kenntnis nehmen konnte, bevor sie in den Erfassungsbereich der Videoüberwachung gelangte.

Hinweisschild und Anonymisierung von Fotos und Videoaufnahmen

Bei der Bildverarbeitung erfüllen Hinweisschild zur Videoüberwachung und Anonymisierung unterschiedliche Funktionen. Das Schild erfüllt die Informationspflicht zum Zeitpunkt der Datenerhebung. Anonymisierung oder Pseudonymisierung reduziert dagegen das Risiko in einer späteren Phase der Nutzung des Materials, etwa vor der Weitergabe einer Aufnahme an Dritte, vor der Veröffentlichung des Materials oder vor dessen Einsatz zu Schulungs- und Beweiszwecken.

Soll eine Aufnahme exportiert oder weitergegeben werden, entspricht es dem Grundsatz der Datenminimierung, Gesichter und – je nach Zweck und rechtlichem Kontext – auch Kfz-Kennzeichen unkenntlich zu machen. Für solche Aufgaben werden Modelle zur Objekterkennung und Objektverfolgung zwischen einzelnen Frames eingesetzt. Im Fall von Gesichtern kommen in der Regel Deep-Learning-Modelle zum Einsatz, die auf großen Bilddatensätzen trainiert und anschließend zur Gesichtserkennung im Eingangsmaterial verwendet werden. Erst nach der Erkennung legt das System eine Unschärfe- oder Pixelmaske über die betreffenden Bereiche. Dieser Prozess hat jedoch keinen Einfluss auf die Pflicht zur ordnungsgemäßen Kennzeichnung des Ortes, an dem das Bild ursprünglich erfasst wurde.

Auch der Funktionsumfang sollte klar abgegrenzt werden. Gallio PRO erkennt und verpixelt Gesichter sowie Kfz-Kennzeichen in Fotos und in aufgezeichneten Videodateien automatisch. Eine Anonymisierung in Echtzeit oder eine Anonymisierung von Videostreams führt die Software nicht durch. Ebenso erkennt sie Logos, Tätowierungen, Ausweise, Dokumente oder Inhalte auf Monitorbildschirmen nicht automatisch. Diese Elemente können im Editor manuell maskiert werden. Aus Compliance-Sicht bedeutet das, dass ein Hinweisschild zur Videoüberwachung unabhängig vom späteren Umfang der Maskierung des Materials verpflichtend bleibt.

Zentrale Compliance-Risiken und Bewertungskriterien

Die Bewertung eines Schilds zur Videoüberwachung kann wie eine punktuelle Kontrolle des Compliance-Prozesses durchgeführt werden. Es geht nicht um Ästhetik, sondern um die messbare Wirksamkeit der Information. Für Datenschutzbeauftragte sind einfache Audit-Kriterien besonders hilfreich.

Kriterium

Prüffrage

Risiko bei Fehlen

 

Sichtbarkeit

Ist die Information verfügbar, bevor man in den Erfassungsbereich der Überwachung gelangt?

Verstoß gegen den Transparenzgrundsatz

Mindestinhalt

Sind Verantwortlicher, Zweck und Quelle der vollständigen Hinweise angegeben?

Unvollständige Erfüllung der Informationspflicht

Lesbarkeit

Kann eine durchschnittliche Person das Schild ohne Mühe lesen?

Nur scheinbare Erfüllung der Pflicht

Konsistenz

Entspricht das Schild dem tatsächlichen Umfang der Überwachung?

Fehlerhafte Information über die Verarbeitung

Aktualität

Sind die Angaben zum Verantwortlichen und die Zwecke noch aktuell?

Dokumentationsmängel und Rechtsunsicherheit

Normative und interpretative Bezüge

Die rechtliche Grundlage für ein Hinweisschild zur Videoüberwachung bilden vor allem unionsrechtliche Vorschriften sowie Leitlinien der Datenschutzbehörden. Bei der Analyse sollte man sich auf Primärquellen und offizielle Auslegungshilfen stützen.

  • DSGVO – Verordnung (EU) 2016/679, insbesondere Art. 5, 12 und 13, anwendbar seit dem 25. Mai 2018.
  • EDSA, Leitlinien 3/2019 zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch Videogeräte – in der endgültigen Fassung am 29. Januar 2020 angenommen.
  • Materialien und Hinweise der Datenschutzaufsichtsbehörden zur Kennzeichnung videoüberwachter Bereiche und zur mehrstufigen Informationspflicht.

Im Bereich der Kfz-Kennzeichen bestehen unterschiedliche Auslegungen. In Teilen der Rechtsprechung wurde angenommen, dass ein Kennzeichen für sich genommen nicht immer ein personenbezogenes Datum darstellt. Andererseits sind die Datenschutzaufsichtsbehörden und die europäische Praxis zurückhaltender und behandeln ein Kfz-Kennzeichen häufig als Information, die in einem konkreten Kontext zur Identifizierung einer Person führen kann. Daher ist bei Videomaterial aus Compliance-Sicht ein sicherer Ansatz, Zweck und Risiko zu prüfen und Kennzeichen – wenn angemessen – vor einer weiteren Weitergabe zu maskieren.