Video anonymisieren auf Anordnung der Aufsichtsbehörde: So erfüllen Sie eine UODO-Anordnung fristgerecht

Łukasz Bonczol
Veröffentlicht: 16.7.2026

TL;DR: Wenn bereits eine formelle Anordnung des Präsidenten der polnischen Datenschutzaufsichtsbehörde UODO zu Fotos oder Aufnahmen vorliegt, geht es nicht um den Aufbau eines langfristigen Compliance-Programms, sondern um eine schnelle, nachweisbare und fristgerechte Umsetzung. Dafür braucht es einen wiederholbaren Prozess in 5 Schritten: Materialien identifizieren, nach Reichweite priorisieren, Video anonymisieren, Dokumentation erstellen und die Umsetzung gegenüber der Behörde bestätigen. Gallio PRO ist eine On-Premise-Software, die Gesichter und Kfz-Kennzeichen automatisch unkenntlich macht. Weitere Elemente können Sie im Editor manuell nachbearbeiten - lokal und ohne Speicherung von Logs.

Die Anonymisierung visueller Daten bedeutet, ein Foto oder eine Videoaufnahme so zu bearbeiten, dass eine Person nicht mehr erkannt oder ein Fahrzeug anhand sichtbarer Identifikatoren nicht mehr identifiziert werden kann - insbesondere anhand von Gesichtern und Kennzeichen. In einer Krisensituation, in der eine Organisation bereits eine formelle behördliche Anordnung erhalten hat, zählen für Datenschutzbeauftragte, Rechtsabteilung, PR und Technik vor allem vier Fragen: Welche Materialien müssen anonymisiert werden, wie wird die Priorität festgelegt, wie lassen sich Dateien ohne zusätzliche Risiken verarbeiten und wie wird dokumentiert, dass die Anordnung sorgfältig umgesetzt wurde? In einem dringenden Szenario zählt ein belastbarer Prozess - nicht bloße Absichtserklärungen.

Verschwommenes Bild einer Person in einem weißen Anzug, die an einem Schreibtisch mit Schreibwaren und Laptop Dokumente liest, was auf eine Büroumgebung hindeutet.

Was umfasst eine UODO-Anordnung bei Fotos und Videoaufnahmen typischerweise?

Wenn sich die Anordnung auf die Veröffentlichung visueller Materialien bezieht, müssen Organisationen in der Regel Elemente entfernen oder anonymisieren, die eine Identifizierung von Personen ermöglichen. Bei Videos und Fotos ist das Gesicht das wichtigste Risikofeld. Häufig kommen Kfz-Kennzeichen hinzu, insbesondere wenn das Material Straßenverkehr, Parkplätze, Fahrzeugflotten oder das Umfeld eines Firmensitzes zeigt.

Wichtig ist, von Anfang an zwei Analyseebenen zu unterscheiden. Die rechtliche Ebene beantwortet die Frage, ob ein bestimmtes Element als personenbezogenes Datum oder als Persönlichkeitsrecht zu behandeln ist. Die operative Ebene beantwortet die Frage, was konkret unkenntlich gemacht werden muss, um die Anordnung fristgerecht zu erfüllen. In einer Krisensituation muss die operative Ebene so einfach und dokumentierbar wie möglich sein.

Die Pflicht, Gesichter zu anonymisieren, ergibt sich nicht automatisch aus einer einzigen Vorschrift, sondern aus der Bewertung der Rechtmäßigkeit der Veröffentlichung des Bildnisses und der Datenverarbeitung im konkreten Fall - insbesondere auf Grundlage der DSGVO, des Zivilgesetzbuchs und des Urheberrechts [1][3][4]. Das Urheberrecht sieht Ausnahmen vom Erfordernis einer Einwilligung zur Verbreitung eines Bildnisses vor, etwa bei allgemein bekannten Personen im Zusammenhang mit der Ausübung öffentlicher Funktionen, wenn die Person nur als Beiwerk einer Gesamtdarstellung wie einer Versammlung, Landschaft oder öffentlichen Veranstaltung erscheint oder wenn eine Verbreitung gegen Vergütung vereinbart wurde. Diese Ausnahmen sollten jedoch nicht automatisch als Verteidigungsargument genutzt werden, wenn die Behörde bereits eine Anordnung erlassen hat. In diesem Moment ist es aus geschäftlicher Sicht sicherer, die Anordnung im in der Entscheidung genannten Umfang umzusetzen und parallel die rechtliche Argumentation für mögliche weitere Schritte sauber aufzubereiten.

Aktionsplan nach Erhalt der Anordnung: 5 Schritte, um die Frist einzuhalten

1. Alle veröffentlichten Fotos und Aufnahmen identifizieren

Der erste Schritt besteht darin, den vollständigen Umfang der betroffenen Materialien zu bestimmen. Erfasst werden müssen nicht nur Quelldateien, sondern auch veröffentlichte Versionen auf der Website, in sozialen Medien, in Pressematerialien, auf Landingpages, in Kampagnenarchiven und in Beständen, die an Dienstleister weitergegeben wurden. In der Praxis ist gerade die Streuung über verschiedene Veröffentlichungskanäle der häufigste Grund dafür, dass Fristen überschritten werden.

In dieser Phase sollte noch nicht mit einer massenhaften Verarbeitung begonnen werden. Erstellen Sie zunächst ein einfaches Register: Dateiname, Veröffentlichungsort, Materialtyp, sichtbare Gesichter, sichtbare Kennzeichen, weitere Elemente für eine manuelle Unkenntlichmachung und Bearbeitungsstatus. Damit entsteht eine belastbare Nachweisgrundlage für eine mögliche spätere Kontrolle.

2. Nach Risiko und Veröffentlichungsreichweite priorisieren

Der zweite Schritt ist die Priorisierung. Zuerst sollten Materialien verarbeitet werden, die weiterhin öffentlich zugänglich und breit indexiert sind. Danach folgen Dateien, die in bezahlten Kampagnen, im Newsroom, in Social-Media-Kanälen und in Partnermaterialien verwendet werden. Am Ende stehen Archive mit begrenzter Sichtbarkeit.

In der Praxis empfiehlt sich eine einfache Regel: Je leichter ein Material auffindbar ist und je deutlicher Gesicht oder Kennzeichen erkennbar sind, desto höher ist die Priorität. Dieses Vorgehen wird häufig als vernünftige Methode des Risikomanagements bewertet - auch dann, wenn die vollständige Umsetzung der Anordnung in mehreren Etappen erfolgen muss.

3. Materialien verarbeiten: Automatisierung für Gesichter und Kennzeichen, manuelle Nachbearbeitung für den Rest

Der dritte Schritt ist die eigentliche Video-Anonymisierung. In dringenden Fällen eignet sich am besten eine On-Premise-Software, mit der Dateien lokal innerhalb der Organisation verarbeitet werden können, ohne den Prozess auf mehrere externe Dienste zu verteilen. Ein solches Tool wird für die Anonymisierung von Fotos und Videos eingesetzt, insbesondere mit Fokus auf Gesichter verpixeln und Kennzeichen unkenntlich machen.

Hier ist eine sehr genaue Abgrenzung erforderlich. Die automatische Erkennung von Gallio PRO umfasst ausschließlich Gesichter und Kfz-Kennzeichen. Gallio PRO macht keine ganzen Körper unkenntlich und führt weder Echtzeit-Anonymisierung noch Anonymisierung von Videostreams durch. Außerdem erkennt das Tool nicht automatisch Firmenlogos, Tätowierungen, Namensschilder, Dokumente oder Inhalte auf Monitoren. Wenn die behördliche Anordnung auch solche Elemente umfasst, ist eine manuelle Nachbearbeitung im Editor erforderlich.

Gerade deshalb sollte die Arbeit in einer Krisensituation in zwei Spuren aufgeteilt werden. Die erste Spur umfasst das schnelle Unkenntlichmachen von Gesichtern und Kennzeichen im gesamten Datenbestand. Die zweite Spur betrifft die manuelle Maskierung nicht standardisierter Elemente, die das System nicht automatisch erkennt. Bei größeren Dateimengen helfen Stapelverarbeitung und eine anschließende Qualitätskontrolle - den Prozess können Sie kostenlos testen und mit eigenen Dateien prüfen.

4. Umsetzung der Anordnung dokumentieren

Der vierte Schritt ist genauso wichtig wie die Anonymisierung selbst. Die Organisation sollte nachweisen können, welche Dateien analysiert wurden, welche Elemente unkenntlich gemacht wurden, wer das Ergebnis freigegeben hat und wann das Material in der Veröffentlichung ersetzt wurde. Eine „Vorher-nachher“-Übersicht ist sinnvoll, allerdings mit Zugriffskontrolle und einer möglichst kleinen Zahl berechtigter Personen.

An dieser Stelle spielt auch die Architektur des Tools eine Rolle. Aus Sicht der Risikobegrenzung ist es ein starkes Argument, wenn keine unnötigen Logs mit Erkennungsdaten entstehen. Gallio PRO erfasst keine Logs, die die Erkennung von Gesichtern und Kfz-Kennzeichen enthalten, und keine Logs mit personenbezogenen Daten oder besonderen Kategorien personenbezogener Daten. Das kann praktisch relevant sein, wenn bewertet wird, ob der Prozess zur Umsetzung der Anordnung nicht selbst einen neuen problematischen Datenbestand erzeugt.

5. Behörde informieren und Veröffentlichung abschließen

Der fünfte Schritt ist die formelle Bestätigung der Umsetzung. Meist umfasst sie ein kurzes Schreiben mit dem Umfang der Maßnahmen, dem Datum der Umsetzung, einer Liste der Veröffentlichungskanäle und dem Hinweis, ob ein Teil der Materialien vorübergehend zur weiteren Bearbeitung offline genommen wurde. In der Kommunikation mit der Behörde sollten allgemeine Formulierungen vermieden werden. Besser sind konkrete Angaben zur Anzahl der Dateien, zu Veröffentlichungsorten und zur verwendeten Methode der Anonymisierung.

Wenn der Fall eine große Medienbibliothek, eine lokale Implementierung, besondere Sicherheitsanforderungen oder die Reproduktion des Prozesses in mehreren Organisationseinheiten umfasst, ist es sinnvoll, das Team zu kontaktieren und das passende Bereitstellungsmodell sowie die Arbeitsorganisation zu besprechen.

Die Hände einer Person halten Dokumente und schreiben darauf an einem Schreibtisch mit einem alten Telefon, Notizbuch, Tintenfass und Aschenbecher.

Entscheidungstabelle: Was nach einer Anordnung zuerst unkenntlich gemacht werden sollte

Sichtbares Element im Material

Bedeutung im Krisenszenario

Empfohlene operative Maßnahme

 

Gesicht einer Person

Höchste Priorität. Identifiziert eine Person in der Regel unmittelbar.

Gesichter zuerst unkenntlich machen, anschließend Qualitätskontrolle Bild für Bild.

Kfz-Kennzeichen

Hohe Priorität. Ob es sich um personenbezogene Daten handelt, hängt vom Kontext und von der Identifizierbarkeit ab; in der Veröffentlichungspraxis wird jedoch häufig vorsorglich anonymisiert.

Kennzeichen als Vorsichtsstandard unkenntlich machen, insbesondere bei öffentlicher Veröffentlichung.

Firmenlogo auf Kleidung oder Fahrzeug

Kann die Identifizierbarkeit erhöhen, wird aber normalerweise nicht automatisch erkannt.

Einzelfallprüfung und gegebenenfalls manuelle Unkenntlichmachung.

Tätowierung, Namensschild, Dokument, Monitorinhalt

Kontextelement, das eine Identifizierung trotz anonymisiertem Gesicht ermöglichen kann.

Manuelle Maskierung im Editor, sofern die Anordnung diesen Umfang umfasst.

Ganze Körperform

Die ganze Körperform gehört nicht zum automatischen Unkenntlichmachen in Gallio PRO.

Einzelfallprüfung, ohne vollständige Automatisierung vorauszusetzen.

Gesichter und Kfz-Kennzeichen: Wo Automatisierung endet und die Verantwortung des Operators beginnt

In einer Krise passieren leicht zwei gegensätzliche Fehler. Der erste besteht in der Annahme, es reiche aus, ein Tool zu starten, und das Thema sei erledigt. Der zweite besteht darin, jede Sekunde einer Aufnahme vollständig manuell bearbeiten zu wollen. Der sinnvolle Weg liegt dazwischen: Automatisierung beschleunigt die Arbeit bei den häufigsten visuellen Identifikatoren, doch die Verantwortung für den Umfang der behördlichen Anordnung bleibt bei der Organisation.

Deshalb ist nach der Verarbeitung eine Abschlusskontrolle erforderlich. Gerade bei dynamischen Aufnahmen, schlechter Beleuchtung, teilweise verdeckten Gesichtern oder weit entfernten Einstellungen hängt die operative Wirksamkeit stark von der Qualität des Materials ab. Jede Aussage zu Geschwindigkeit oder Trefferquote sollte als kontextabhängig behandelt werden, sofern sie nicht durch messbare Daten für den konkreten Datensatz belegt ist.

Ein unordentlicher Schreibtisch mit einem Kalender, einer Brille, einem Stift, einem Taschenrechner, einer Kaffeetasse und verstreuten Papieren.

Wie sollte man mit Kfz-Kennzeichen umgehen, wenn der Fall Polen betrifft?

Bei Kfz-Kennzeichen ist Vorsicht geboten. Es gibt keine einheitliche Regel, nach der Kennzeichen in ganz Europa auf Grundlage des EU-Rechts immer unkenntlich gemacht werden müssen. Auch in Polen ist die Lage nicht vollständig eindeutig und hängt vom Nutzungskontext des Materials sowie von der realen Möglichkeit ab, eine Person zu identifizieren. In der Praxis der Datenschutzbehörden und in der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs wird ein weiter Begriff personenbezogener Daten betont [2][5]. Das bedeutet jedoch nicht automatisch, dass jedes Kfz-Kennzeichen in jedem Material immer ein personenbezogenes Datum darstellt.

Nach Erlass einer Anordnung hilft eine theoretische Debatte meist nicht dabei, die Frist einzuhalten. Aus geschäftlicher Sicht ist es sicherer, einen Vorsichtsstandard anzuwenden und Kennzeichen unkenntlich zu machen, wenn das Material öffentlich zugänglich bleibt oder der Behörde als Nachweis der Umsetzung vorgelegt werden soll.

Schreibtisch mit Kalenderblättern für 2024, Textmarkern, Stift, Schere und Tacker auf einer weißen Oberfläche.

Häufige Fehler bei der Umsetzung einer UODO-Anordnung zu visuellen Materialien

Der erste Fehler besteht darin, Maßnahmen auf nur einen Veröffentlichungskanal zu beschränken. Der zweite ist die Anonymisierung nur der Gesichter, obwohl im Material Kfz-Kennzeichen sichtbar sind. Der dritte ist das Auslassen der manuellen Kontrolle von Elementen, die das System nicht automatisch erkennt. Der vierte ist ein fehlendes Register der durchgeführten Maßnahmen. Der fünfte ist, Arbeitsversionen von Dateien ohne klare Zugriffsregeln im Umlauf zu lassen.

Eine wirksame Reaktion muss in der Praxis nicht kompliziert sein. Sie muss vollständig, wiederholbar und nachweisbar sein. Genau dieses Handlungsmodell braucht ein Datenschutzbeauftragter in einer akuten Situation.

Ein Muster aus weißen Fragezeichen auf einer grauen Oberfläche, gleichmäßig in diagonalen Reihen angeordnet.

FAQ: Video anonymisieren auf Anordnung einer Aufsichtsbehörde

Sollte ein Video nach einer UODO-Anordnung besser gelöscht oder anonymisiert werden?

Das hängt vom Inhalt der Anordnung und von den technischen Möglichkeiten ab. Häufig wird das Material vorübergehend offline genommen und nach der Anonymisierung erneut veröffentlicht. Bei sehr kurzen Fristen reduziert dieses Vorgehen das laufende Risiko.

Reicht es immer aus, Gesichter unkenntlich zu machen?

Nicht immer. Wenn das Material Kfz-Kennzeichen oder andere Elemente enthält, über die eine Person indirekt identifiziert werden kann, kann das bloße Verpixeln von Gesichtern unzureichend sein. Der Umfang muss anhand des Inhalts der Anordnung und des Veröffentlichungskontexts bewertet werden.

Erkennt Gallio PRO automatisch alle personenbezogenen Daten in einer Aufnahme?

Nein. Die automatische Erkennung umfasst ausschließlich Gesichter und Kfz-Kennzeichen. Logos, Tätowierungen, Namensschilder, Dokumente und Monitorinhalte erfordern eine Bewertung durch den Operator sowie gegebenenfalls eine manuelle Nachbearbeitung im Editor.

Funktioniert Gallio PRO in Echtzeit bei Live-Übertragungen?

Nein. Gallio PRO führt keine Echtzeit-Anonymisierung und keine Anonymisierung von Videostreams durch. Dieser Artikel betrifft ein Post-factum-Szenario, in dem die Behörde bereits eine Anordnung zu bestehenden Materialien erlassen hat.

Müssen ganze Körperformen unkenntlich gemacht werden?

Dafür gibt es keine allgemeine technische Annahme. Gallio PRO macht nicht ganze Körper unkenntlich, sondern Gesichter und Kfz-Kennzeichen. Wenn die Behörde einen weitergehenden Umfang festgelegt hat, sind eine individuelle Analyse und gegebenenfalls eine manuelle Maskierung weiterer Elemente erforderlich.

Können Logs aus dem Anonymisierungsprozess ein zusätzliches Risiko schaffen?

Ja, wenn sie Erkennungsdaten oder andere personenbezogene Informationen enthalten. Gallio PRO speichert keine Logs, die die Erkennung von Gesichtern und Kfz-Kennzeichen enthalten, und keine personenbezogenen Daten oder besonderen Kategorien personenbezogener Daten.

Wie lässt sich der Behörde nachweisen, dass die Anordnung fristgerecht umgesetzt wurde?

In der Regel durch eine kurze, konkrete Dokumentation: Liste der verarbeiteten Dateien, Veröffentlichungsorte, Datum der Umsetzung, Beschreibung der verwendeten Anonymisierungsmethode und Bestätigung, dass die Materialien in den öffentlichen Kanälen ersetzt wurden. Je messbarer die Beschreibung, desto besser.

Weiterführende Materialien

Der Text wurde vom Team von Gallio PRO erstellt - Spezialisten für Datenschutz und Video-Engineering, die Anonymisierungssoftware für Sicherheit, öffentlichen Sektor und Medien entwickeln. Der Beitrag dient ausschließlich Informationszwecken und stellt keine Rechtsberatung dar.

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Referenzliste

  1. Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016, Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).
  2. Europäischer Datenschutzausschuss, Guidelines 3/2019 on processing of personal data through video devices.
  3. Gesetz vom 23. April 1964 - polnisches Zivilgesetzbuch.
  4. Gesetz vom 4. Februar 1994 über das Urheberrecht und verwandte Schutzrechte.
  5. Gerichtshof der Europäischen Union, Urteil in der Rechtssache C-212/13, František Ryneš gegen Úřad pro ochranu osobních údajů.