Datenschutz- und Sicherheitsherausforderungen der visuellen Überwachung in Eisenbahnen und Bahnhöfen

Jakub Tazbir
25.2.2024

I. Einleitung

Eisenbahnen und Bahnhöfe, wichtige Komponenten der modernen Verkehrsinfrastruktur, setzen zunehmend auf visuelle Überwachungstechnologien, um die Sicherheit zu erhöhen und die Sicherheit der Fahrgäste zu gewährleisten. Die Integration von Überwachungssystemen in diese öffentlichen Bereiche bringt jedoch erhebliche Herausforderungen für den Datenschutz und die Sicherheit mit sich. Dieser Artikel analysiert rechtliche Überlegungen zur visuellen Überwachung in Eisenbahnen und Bahnhöfen und betont die Bedeutung der Einhaltung der DSGVO, des Zugangsrechts und der Datenschutzmaßnahmen. Wir ermutigen jeden, mehr über allgemeine Aspekte des Datenschutzes im Zeitalter der visuellen Überwachung im Transportwesen zu erfahren. Weitere Informationen zur Gewährleistung der Privatsphäre bei der Videoüberwachung finden Sie auch in einem anderen Artikel auf unserer Website.

Die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und die britische DSGVO, eine Doppelversion der DSGVO für das Vereinigte Königreich, haben erhebliche Änderungen in der Art und Weise mit sich gebracht, wie Unternehmen mit personenbezogenen Daten umgehen. Die Bahnindustrie strebt eine stärkere und innovativere Nutzung personenbezogener Daten an.

II. Der Einsatz visueller Überwachungstechnologien in Eisenbahnen und Bahnhöfen

Intelligente Transportsysteme werden in modernen Ländern und in den Smart Cities der Zukunft eine entscheidende Rolle spielen. Insbesondere der Schienenverkehr gewinnt als vielversprechende Lösung zur Bewältigung der Mobilitätsherausforderungen in großen städtischen Gebieten zunehmend an Bedeutung. Da sich Eisenbahnen und Bahnhöfe weiterentwickeln, um den Anforderungen einer schnelllebigen globalen Welt gerecht zu werden, wird der Einsatz visueller Überwachungstechnologie zu einer Notwendigkeit. CCTV-Kameras, die strategisch an Bahnhöfen und in Zügen platziert sind, schrecken Kriminelle ab und helfen, schnell auf Vorfälle zu reagieren. Videoüberwachung hat vielfältige Einsatzmöglichkeiten und ermöglicht die Identifizierung und Verfolgung von Verdächtigen und deren Bewegungen nach einem gemeldeten Vorfall. Von Bahnhöfen und CCTV-Systemen aufgenommene Bilder werden regelmäßig an die örtliche Polizei und andere Behörden weitergeleitet und häufig an die Medien weitergegeben. Bei Gerichten ist es üblich, CCTV-Aufzeichnungen als Teil des Beweispakets zu nutzen. Videoaufzeichnungen können oft eine sehr wichtige Rolle dabei spielen, die Schuldigen vor Gericht zu bringen. Noch bevor ein Fall vor Gericht kommt, überzeugen CCTV-Beweise, die einem Verdächtigen oder seinem gesetzlichen Vertreter vorgelegt werden, ihn oft von einem Schuldeingeständnis und sparen so Zeit für Polizei, Gericht und Zeugen. Die visuelle Überwachung in Eisenbahnen und Bahnhöfen bietet Möglichkeiten zur Verbesserung der Sicherheit, zur Überwachung implementierter Sicherheitsverfahren, zur Bewältigung von Vorfällen und zum Schutz von Eigentum. Sehr oft sind Aufzeichnungen Beweismittel in Gerichtsverfahren und Grundlage für Ansprüche, meist unverzichtbar.

Obwohl die Vorteile unbestreitbar sind, besteht natürlich auch ein Risiko für die Privatsphäre von Millionen von Menschen auf der ganzen Welt. Bedenken Sie, dass jede Person, die öffentliche Verkehrsmittel nutzt, täglich von mehreren Kameras aufgezeichnet wird, die das Aussehen, das Bild und das Verhalten dieser Person erfassen. Tatsächlich ist es so weit, dass kaum noch jemand die genaue Anzahl der in Transportsystemen installierten Kameras angeben kann (und die Zahl wächst ständig). Untersuchungen von CCTV.co.uk kommen zu dem Schluss, dass es in London mittlerweile eine CCTV-Kamera für jeweils 13 Einwohner gibt, was bedeutet, dass es in London mittlerweile 691.000 CCTV-Kameras gibt, was bedeutet, dass der durchschnittliche Londoner 300 Mal am Tag von CCTV erwischt wird. Was den Transport betrifft, gibt es in den Londoner U-Bahn-Stationen 15.576 CCTV-Kameras. Die Zahlen sind tatsächlich überwältigend, wenn man bedenkt, dass jede dieser Kameras riesige Datenmengen aufzeichnet. Das Vereinigte Königreich scheint über ein hohes Maß an CCTV-Überwachung zu verfügen, aber der Trend zu einer zunehmenden Anzahl von Kameras und Überwachung in öffentlichen Räumen und Verkehrsmitteln ist überall auf der Welt (und in der Europäischen Union) zu beobachten. Bis Ende 2024 wird jeder größere Bahnhof in Deutschland mit moderner Videotechnik ausgestattet sein, inzwischen betreibt die Deutsche Bahn insgesamt fast 50.000 Videokameras in Zügen und in Bahnhöfen. Daher ist es nicht verwunderlich, dass die Erhebung einer so großen Menge an Informationen vielen Anforderungen unterliegt – allen voran die DSGVO.

III. DSGVO-Konformität bei der visuellen Überwachung: Recht auf Zugang und Datenschutz

Da Eisenbahnen und Bahnhöfe visuelle Überwachung einsetzen, um die Sicherheit zu erhöhen, wird es notwendig, sich in der komplexen Landschaft der Datenschutzbestimmungen zurechtzufinden, wobei die DSGVO (UK DSGVO für das Vereinigte Königreich) an vorderster Front steht.

Im Sinne der DSGVO sind „personenbezogene Daten“ alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (betroffene Person) beziehen. Darüber hinaus erfahren wir, dass eine identifizierbare natürliche Person eine Person ist, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung oder zu einem oder mehreren spezifischen Merkmalen identifiziert werden kann die physische, physiologische, genetische, psychische, wirtschaftliche, kulturelle oder soziale Identität dieser natürlichen Person. Die Definition ist offen und wenn eine durch Videoüberwachung aufgenommene Aufzeichnung oder ein Foto einer Person zur Identifizierung dieser Person (direkt oder indirekt) verwendet werden kann, handelt es sich um personenbezogene Daten. Wenn Sie also solche Daten (personenbezogene Daten) verarbeiten, also speichern, aufzeichnen, nutzen, offenlegen und mehr, unterliegen Sie der DSGVO und müssen deren Anforderungen einhalten.

Sofern es sich um personenbezogene Daten handelt, gewährt die DSGVO denjenigen, deren Daten verarbeitet werden, bestimmte Rechte. Eines davon ist das Auskunftsrecht der betroffenen Person. Die betroffene Person sollte das Recht haben, auf die sie betreffenden personenbezogenen Daten zuzugreifen und dieses Recht einfach und in angemessenen Zeitabständen auszuüben, um sich darüber im Klaren zu sein, und überprüfen Sie die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung. Das Auskunftsrecht gibt Einzelpersonen das Recht, eine Kopie ihrer personenbezogenen Daten sowie weitere ergänzende Informationen zu erhalten, sofern dadurch nicht die Rechte anderer beeinträchtigt werden. Nähere Informationen zum Zugang finden Sie ggf. direkt auf unserer Website.

Es gibt 6 Rechtsgrundlagen, die der Datenverarbeitung zugrunde liegen (ohne die Erfüllung mindestens einer davon ist die Verarbeitung personenbezogener Daten nicht zulässig). Wenn es um Videoaufzeichnungen geht, kann diese Videoüberwachung aus verschiedenen Gründen (Verbesserung der Sicherheit, Schutz von Eigentum, Bereitstellung von Betriebsunterstützung usw.) eingesetzt werden. Ein Problem beginnt jedoch, wenn es erforderlich ist, Zugang zu gewähren oder Aufzeichnungen offenzulegen, die Bilder von enthalten andere, nicht verwandte Menschen. Denn es kann vorkommen, dass eine Person (betroffene Person) oder eine juristische Person Einsicht in die Aufzeichnungen verlangt und dazu berechtigt ist. Personenbezogene Daten (Bild) einer Person dürfen weitergegeben werden, wenn dafür eine erhebliche Notwendigkeit besteht (z. B. weil die Person eine Straftat begangen hat oder dies aus anderen berechtigten Interessen erfolgt). Es kommt jedoch selten vor, dass auf der Aufnahme nur die betroffene Person zu sehen ist. Wenn es andere Personen gibt, muss deren Privatsphäre gewahrt werden. In diesem Fall benötigen Sie die Einwilligung der betroffenen Person, um ihr Bild zu teilen. Die Einwilligung gemäß der DSGVO unterliegt jedoch zahlreichen Bedingungen. Die Einwilligung sollte durch eine eindeutige bestätigende Handlung erteilt werden, die einen freiwilligen, konkreten, informierten und unmissverständlichen Hinweis darauf darstellt, dass die betroffene Person mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist, beispielsweise durch eine schriftliche Erklärung, auch auf elektronischem Wege, oder eine mündliche Stellungnahme. Es ist daher unmöglich, die Einwilligung von Personen, die von Kameras aufgezeichnet wurden, wirksam einzuholen, falls die Aufzeichnung Dritten zugänglich gemacht werden muss. Es ist wichtig zu bedenken, dass die Einwilligung die schwächste Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist, da sie jederzeit widerrufen werden kann.

Die Einholung der Einwilligung der betroffenen Person ist daher nicht immer möglich, beispielsweise wenn die von den Behörden auf der Straße installierten Überwachungskameras zur Identifizierung von Kriminellen und zur Verhinderung von Straftaten Bilder von vielen Menschen enthalten. Solche Situationen waren bereits Gegenstand zahlreicher Gerichtsverfahren und haben ihren Ursprung in einer Zeit, in der die Rechte auf Privatsphäre in den Rechtssystemen nicht gut verankert waren (Peck gegen das Vereinigte Königreich, 2003). Im Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte hieß es dann, dass die für die Überwachung verantwortliche Stelle andere Lösungen in Betracht ziehen sollte, beispielsweise die Maskierung der Bilder vor der Veröffentlichung, wenn Personen, die in CCTV-Aufnahmen zu sehen sind, sich weigern, der Verbreitung ihrer Bilder zuzustimmen. Ein Bild von Personen stellt auch deren persönliche Informationen dar. Im vorliegenden Fall war es möglich, die aufgenommene Person an ihrer „charakteristischen Frisur und ihrem Schnurrbart zu erkennen, die sie für jeden, der sie kannte, leicht erkennbar machten“. Wenn Sie ein Überwachungssystem verwenden, müssen Sie daher über die richtigen Tools zur Verwaltung verfügen.

IV. Gewährleistung der Anonymität und Sicherung des aufgezeichneten Filmmaterials: Gesichtsunschärfe und Videoanonymisierung

Um die Privatsphäre von Personen zu schützen, die durch visuelle Überwachungssysteme überwacht werden, sollten Transportunternehmen neue Mechanismen wie die Verwendung von Gesichtsunschärfe und Videoanonymisierung ausprobieren. Dies ist auch auf das in der DSGVO enthaltene Konzept „Privacy by Design“ zurückzuführen, das besagt, dass der Datenschutz bei Datenverarbeitungsvorgängen am besten dann eingehalten wird, wenn er bereits bei der Erstellung in die Technologie integriert ist. Dies bedeutet, dass Sie, wenn Sie sich für den Einsatz von Überwachungskameras entscheiden, bereits zu Beginn an den Datenschutz denken und bei der Einrichtung des Systems entsprechende Mechanismen implementieren sollten. Zu diesen Mechanismen gehören die Festlegung der Anzahl der Kameras, des Standorts, der Funktionsweise und Überwachung, Informationen über die Überwachung, aber auch die Regeln, wer auf welcher Grundlage Zugriff darauf hat und wem die Aufzeichnungen offengelegt werden dürfen. Wenn es um die Offenlegung geht, müssen Sie überlegen, wie Sie die Aufzeichnung in der Praxis offenlegen können, ohne die Privatsphäre anderer Personen zu verletzen. Technologietools zur Einhaltung der DSGVO-Standards, wie z. B. Gesichtsunschärfe und Videoanonymisierung, werden von unschätzbarem Wert sein.

Gesichtsunschärfe

Bei der effektiven Gesichtsunschärfe werden fortschrittliche Algorithmen eingesetzt, um Gesichtsmerkmale in Überwachungsaufnahmen zu erkennen und zu verbergen. Ziel ist es, Personen unkenntlich zu machen und gleichzeitig eine Analyse von Vorfällen und Verhaltensweisen zu ermöglichen. Der Unschärfeprozess sollte präzise und konsistent sein und sicherstellen, dass alle identifizierbaren Gesichter im gesamten Filmmaterial verdeckt sind.

Video-Anonymisierung

Die Videoanonymisierung geht über die bloße Gesichtsverwischung hinaus und umfasst vielfältige Techniken, um die Privatsphäre einer Person umfassend zu schützen. Als Schlüsselelemente dienen Objektverfolgung und Unschärfe, die eine dynamische Anonymisierung verschiedener Elemente im Videomaterial ermöglichen. Dieser Ansatz stellt sicher, dass nicht nur das Gesicht verborgen bleibt, sondern auch andere identifizierbare Merkmale, wie etwa Nummernschilder oder markante Kleidung. Die Methodik umfasst die Kartierung und Verfolgung von sich bewegenden Objekten oder Personen im Beobachtungsbereich. Dann kommen Algorithmen ins Spiel, die Anonymisierungsmaßnahmen wie Pixelisierung oder Ersetzung anwenden, um diese Elemente zu verbergen. Durch die Anonymisierung von Videoaufzeichnungen halten Unternehmen nicht nur die DSGVO (und die britische DSGVO) ein, sondern verringern auch das Risiko eines unbefugten Zugriffs und Missbrauchs personenbezogener Daten.

Einsatz maßgeschneiderter Technologie

Der Einsatz fortschrittlicher Gesichtsunschärfe und Videoanonymisierung ist von entscheidender Bedeutung, um das Vertrauen der Passagiere und die Einhaltung der Datenschutzbestimmungen zu wahren. Auch wenn die Gewährleistung des Datenschutzes kompliziert erscheinen mag, gibt es einfache Möglichkeiten, die Einhaltung sicherzustellen und die Wirksamkeit von Überwachungssystemen aufrechtzuerhalten.

Gesichtsunschärfe und Videoanonymisierung sind Schlüsselelemente zum Schutz der Privatsphäre von Personen, die in Eisenbahnen und Bahnhöfen eingesetzt werden können. Auch wenn die Gewährleistung des Datenschutzes kompliziert erscheinen mag, gibt es sicherlich Möglichkeiten, die Einhaltung und eine wirksame Überwachung sicherzustellen.

Durch Anonymisierungsmaßnahmen können Sie die DSGVO auf einfache Weise einhalten.

V. Reaktion auf Vorfälle: Bereitstellung von Video-on-Demand und Weitergabe von Aufzeichnungen unter Wahrung der DSGVO-Konformität

Im Falle eines Vorfalls oder einer Untersuchung können Unternehmen, die an der Überwachung beteiligt sind oder dafür verantwortlich sind, verpflichtet werden, Videoaufnahmen an Strafverfolgungsbehörden oder andere autorisierte Parteien, aber auch an natürliche Personen weiterzugeben. Der Schlüssel besteht darin, sicherzustellen, dass eine solche Offenlegung von Datensätzen den Anforderungen der DSGVO entspricht.

Zugangsberechtigung

Unternehmen sollten einen Prozess für die Beantwortung von Anfragen einrichten und sicherstellen, dass die Weitergabe von Aufzeichnungen auf das notwendige Maß beschränkt wird und in einem angemessenen Verhältnis zum Zweck steht. Auf der Grundlage von Artikel 15 der DSGVO – Auskunftsrecht der betroffenen Person – kann Zugang zu Überwachungsaufnahmen beantragt werden. Unternehmen, die Überwachungssysteme nutzen, müssen darauf vorbereitet sein, solche Anfragen schnell und transparent zu bearbeiten. Artikel 15 der DSGVO garantiert allen betroffenen Personen das Recht auf Zugang zu den verarbeiteten Informationen. Das bedeutet, dass nicht nur autorisierte Ämter, Behörden und Strafverfolgungsbehörden wie die Polizei Fotos oder Aufnahmen anfordern können. Jeder, der auf einem Foto oder Video festgehalten wurde, kann unter bestimmten Bedingungen eine Kopie des Materials anfordern, an dem er aufgenommen wurde. Die Nichteinhaltung dieser Verpflichtungen kann zu hohen Geldstrafen führen (und natürlich zu einer Verpflichtung zur Umsetzung DSGVO-konformer Praktiken). ).

Artikel 15 gewährt Einzelpersonen das Recht, vom Verantwortlichen eine Bestätigung darüber zu erhalten, ob sie betreffende personenbezogene Daten verarbeitet werden oder nicht, sowie das Recht, auf diese Daten zuzugreifen bzw. gegebenenfalls eine Kopie zu erhalten. Im Rahmen der Transportüberwachung umfasst dies auch die Weitergabe von Aufzeichnungen, anhand derer Personen identifiziert werden können. Zugriffsanfragen sollten umgehend (innerhalb eines Monats) bearbeitet werden und das bereitgestellte Video sollte geschwärzt werden, um alle Informationen auszuschließen, die nichts mit dem Antragsteller zu tun haben – das bedeutet, dass eine solche Aufzeichnung nicht die Datenschutzrechte anderer verletzen kann. Um dies zu erreichen, kann es erforderlich sein, fortschrittliche Anonymisierungstechniken wie Gesichtsunschärfe und Videoanonymisierung einzusetzen – die allesamt unerlässlich sind, um die Identität unabhängiger Personen zu schützen.

VI. Abschluss:

Da Eisenbahnen und Bahnhöfe sich dazu verpflichten, visuelle Überwachungstechnologien zur Verbesserung der Sicherheit einzusetzen, wird die Notwendigkeit eines detaillierten Verständnisses rechtlicher und ethischer Fragen nicht nur zu einer Notwendigkeit, sondern auch zu einem verantwortungsvollen Verhalten bei der Einführung neuer Lösungen.

Bei neuen Maßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit muss das Recht der Passagiere auf Privatsphäre respektiert werden. Um im modernen Zeitalter technologische Innovation und rechtliche Verantwortung in Einklang zu bringen, sollten Bahnbetreiber und andere an der Überwachung von Bahnhöfen und Eisenbahnen interessierte Stellen Systeme implementieren, die eine Offenlegung von Aufzeichnungen ermöglichen, sodass die Aufzeichnungen weiterhin einem Zweck dienen, diesen aber nicht verletzen Rechte anderer Personen.

Die entsprechende Aufbereitung der Aufnahmen erfordert eine präzise und spezielle Software, die sowohl Gesichtsunschärfe als auch Datenanonymisierung ermöglicht.

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