Schwarz-weißes Foto, das ein Dutzend amerikanischer Nummernschilder zeigt, die dicht an einer Wand aufgehängt wurden

Wann sind Sie rechtlich verpflichtet, Kfz-Kennzeichen zu verpixeln? Regeln, Ausnahmen und Anwendungsfälle

Łukasz Bonczol
Veröffentlicht: 17.1.2026
Aktualisiert: 24.9.2026

Kurz gefasst: Die deutschen Aufsichtsbehörden behandeln Kfz-Kennzeichen als personenbezogene Daten, sobald sich darüber ein Halter zuordnen lässt, und der EuGH stützt diese Linie. Wer Aufnahmen mit Fahrzeugen veröffentlicht oder weitergibt, sollte Kennzeichen unkenntlich machen, außer es greift eine der drei anerkannten Ausnahmen. Gallio PRO erkennt Gesichter und Kennzeichen automatisch in Fotos und aufgezeichneten Videos, arbeitet auf Ihrem eigenen Rechner und führt keine Erkennungsprotokolle. Gedacht für Datenschutzbeauftragte, Compliance-Teams, Behörden und Unternehmen mit Fahrzeugaufnahmen.

Schwarz-weißes, schmales Foto, das ein Geländewagen mit Gepäck auf dem Dach zeigt, der auf einer asphaltierten Straße durch den Wald fährt, im Hintergrund eine Gebirgslandschaft. Das Foto wurde anonymisiert, indem das Nummernschild unkenntlich gemacht wurde.

Was sagen DSK, BfDI und die Landesbehörden zu Kennzeichen?

Zum Thema Kennzeichen und Datenschutz wird viel behauptet und selten zitiert. Hier sind die belegbaren Positionen der deutschen Aufsicht.

Datenschutzkonferenz (DSK)

Die DSK ist das gemeinsame Gremium der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder. In der gemeinsamen Erklärung von DSK und Verband der Automobilindustrie zu den datenschutzrechtlichen Aspekten bei der Nutzung vernetzter und nicht vernetzter Fahrzeuge ist nach Darstellung des Landesbeauftragten für den Datenschutz Niedersachsen ausdrücklich festgehalten, dass die bei der Kfz-Nutzung anfallenden Daten jedenfalls dann personenbezogen sind, wenn eine Verknüpfung mit der Fahrzeugidentifikationsnummer oder dem Kfz-Kennzeichen vorliegt. Der LfD Niedersachsen bezeichnet die Personenbezogenheit selbst als „Dreh- und Angelpunkt“ dieser Erklärung.

Das ist die klarste Aussage, die es aus dem Kreis der deutschen Aufsichtsbehörden zu dieser Frage gibt: Das Kennzeichen ist der Anknüpfungspunkt, der ansonsten neutrale Fahrzeugdaten zu personenbezogenen Daten macht.

Ergänzend hat die DSK ein Positionspapier zur Unzulässigkeit von Videoüberwachung aus Fahrzeugen, umgangssprachlich Dashcams, veröffentlicht sowie eine Orientierungshilfe Videoüberwachung durch nicht-öffentliche Stellen, die an die DSGVO und an die Leitlinien 3/2019 des Europäischen Datenschutzausschusses angepasst ist und eigene Abschnitte zu Türklingelkameras, Drohnen und Dashcams enthält.

BfDI

Eine häufige Suchanfrage lautet, was die oder der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit zu Kennzeichen sagt. Die ehrliche Antwort: Die Position des BfDI zu Kennzeichen ist im Wesentlichen die Position der DSK. Der BfDI ist Mitglied der Datenschutzkonferenz und trägt deren Entschließungen, Orientierungshilfen und Positionspapiere mit. Wer nach einer separaten BfDI-Verlautbarung speziell zu Kfz-Kennzeichen sucht, sucht nach einem Dokument, das es in dieser Form nicht gibt. Maßgeblich sind die gemeinsamen Papiere der DSK. Für Bundesbehörden ist der BfDI zusätzlich die zuständige Aufsicht.

Landesbehörden: LfDI, LDI und BayLDA

Auf Länderebene sind die Aussagen am konkretesten. Zur Einordnung: Für nicht-öffentliche Stellen ist in jedem Bundesland eine eigene Aufsicht zuständig. Sie firmieren je nach Land als LfDI, Landesbeauftragte oder Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, in Nordrhein-Westfalen als LDI NRW, in Bayern als Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht (BayLDA). Alle wirken in der DSK mit, weshalb die inhaltliche Linie über die Länder hinweg konsistent ist. Wer also nach der Position „seines“ LfDI zu Kennzeichen sucht, findet sie in den gemeinsamen Papieren der DSK.

Die LDI NRW hält in ihren Antworten zu Dashcams fest, dass bei permanenter, anlassloser Aufzeichnung im öffentlichen Straßenverkehr regelmäßig personenbezogene oder personenbeziehbare Daten wie Fahrzeugkennzeichen und das Verhalten von Personen verarbeitet werden, und dass eine solche anlasslose Aufzeichnung grundsätzlich unzulässig ist.

Noch direkter ist die Antwort der LDI NRW auf die Frage, ob man Dashcam-Videos ins Internet stellen darf: „In der Regel: Nein!“ Die Veröffentlichung sei fast immer rechtswidrig, wenn Kennzeichen, Personen oder andere personenbezogene Merkmale erkennbar sind. Und, das ist der Punkt, den kaum jemand mitzitiert: Auch verpixelte Aufnahmen können problematisch sein, wenn die Aufnahme selbst unzulässig war. Die Behörde weist zudem darauf hin, dass die Veröffentlichung auf Plattformen wie YouTube oder Facebook eine eigenständige Datenschutzverletzung darstellen kann.

Für die Praxis heißt das: Unkenntlichmachung ist notwendig, aber sie heilt keine Aufnahme, die schon bei der Erhebung rechtswidrig war. Das sind zwei getrennte Prüfungen.

Kennzeichen und Datenschutz: die Kurzfassung

Stelle

Was gesagt wurde

Bedeutung für Aufnahmen

DSK, gemeinsam mit dem VDA

Fahrzeugdaten sind jedenfalls dann personenbezogen, wenn eine Verknüpfung mit FIN oder Kfz-Kennzeichen besteht

Das Kennzeichen im Bild ist der Anknüpfungspunkt, nicht das Auto

BfDI

Mitglied der DSK, trägt deren Papiere mit

Keine abweichende Linie zu erwarten

LDI Nordrhein-Westfalen

Veröffentlichung mit erkennbaren Kennzeichen fast immer rechtswidrig. Verpixelung heilt eine unzulässige Aufnahme nicht

Vor Veröffentlichung anonymisieren, und die Erhebung getrennt prüfen

LfD Niedersachsen

Personenbezogenheit als „Dreh- und Angelpunkt“ der DSK/VDA-Erklärung

Kennzeichen zieht die gesamte DSGVO nach sich

BayLDA und übrige Landesbehörden

Zuständig für nicht-öffentliche Stellen im jeweiligen Land, wirken in der DSK mit

Für Unternehmen ist die Landesbehörde der erste Ansprechpartner

Was sagen EuGH und Bundesverfassungsgericht?

Die Gerichte haben die Frage nicht für das Kennzeichen selbst entschieden, aber zweimal so nah daran, dass die Übertragung naheliegt.

Schwarz-weißes Foto, nachts aufgenommen, Rückseite eines Sportwagens, das verschwommene Nummernschild des Fahrzeugs ist sichtbar

EuGH, Urteil vom 9. November 2023, C-319/22, Gesamtverband Autoteile-Handel gegen Scania. Der Gerichtshof hatte über die Fahrzeugidentifizierungsnummer zu entscheiden und stufte sie für unabhängige Wirtschaftsakteure als personenbezogenes Datum ein. Entscheidend ist die Begründung: Für die Frage der Identifizierbarkeit sind alle Mittel zu berücksichtigen, die vernünftigerweise entweder von dem Verantwortlichen oder von einem Dritten eingesetzt werden könnten, um die betroffene Person zu bestimmen. Es müssen nicht alle dafür nötigen Informationen bei einer einzigen Stelle liegen. Daten, die für sich genommen nicht personenbezogen sind, können es also werden, sobald sie an Empfänger gelangen, die über solche Mittel verfügen. Der Gerichtshof knüpft damit ausdrücklich an seine Breyer-Rechtsprechung an.

Übertragen auf ein Kennzeichen: Die Frage lautet nicht, ob Sie den Halter ermitteln können, sondern ob dies jemandem im Kreis der vernünftigerweise in Betracht kommenden Empfänger möglich ist. Bei einer öffentlichen Veröffentlichung ist dieser Kreis unbegrenzt.

Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 18. Dezember 2018, 1 BvR 142/15. Das Gericht erklärte automatisierte Kraftfahrzeugkennzeichenkontrollen in Teilen für verfassungswidrig und stellte fest, dass bereits die Erfassung einen Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung aller erfassten Personen darstellt, auch wenn das Ergebnis ein Nichttreffer ist und die Daten sofort gelöscht werden. Das war eine Korrektur der früheren Rechtsprechung. Ausdrücklich benannt wird dabei, dass Kennzeichen zusammen mit Ort, Zeit und Fahrtrichtung erfasst werden und diese Informationen über eine Halterabfrage einer bestimmten Person zugeordnet werden können.

Das ist derselbe Gedanke wie beim EuGH, formuliert von einem deutschen Verfassungsgericht: Das Kennzeichen ist ein Weg zur Person.

Den Weg selbst regelt § 39 Abs. 1 StVG. Die Zulassungsbehörde übermittelt Fahrzeug- und Halterdaten, wenn jemand unter Angabe des Kennzeichens glaubhaft macht, die Daten zur Geltendmachung, Sicherung oder Vollstreckung von Rechtsansprüchen im Zusammenhang mit der Teilnahme am Straßenverkehr zu benötigen. Eine Hürde, aber keine Sperre.

Sind Kennzeichen personenbezogene Daten? Das hängt vom Standort ab

Innerhalb der EU ist die Linie, wie oben gezeigt, konsistent. Gehen Sie aber nicht davon aus, dass die EU-Logik überall gilt. Ein großer Teil der Aufnahmen und Zielgruppen betrifft die USA, wo die rechtliche Herleitung anders funktioniert: kein allgemeines Datenschutzgesetz, sondern einzelstaatliches Recht, sektorale Vorschriften und der Driver's Privacy Protection Act, der den Zugriff auf DMV-Datensätze beschränkt. In einigen EU-Mitgliedstaaten wird die Einordnung des Kennzeichens allein weiterhin diskutiert.

Die wichtigste Erkenntnis: Außerhalb der EU gibt es möglicherweise kein Gesetz, das wörtlich anordnet, ein Kennzeichen zu verpixeln. Dennoch ist die Unkenntlichmachung der verlässliche Sicherheitsstandard und fast immer günstiger als eine Beschwerde, ein Rechtsstreit oder ein Re-Identifizierungsfall.

Darf man fremde Kennzeichen veröffentlichen?

Aus dem Vorstehenden ergibt sich eine praktikable Antwort in drei Stufen.

Rein privat und nicht öffentlich? Für ausschließlich persönliche oder familiäre Tätigkeiten gilt die Ausnahme nach Art. 2 Abs. 2 lit. c DSGVO. Eine Veröffentlichung an einen unbestimmten Personenkreis fällt regelmäßig nicht mehr darunter.

War die Aufnahme selbst zulässig? Diese Prüfung kommt vor der Frage der Unkenntlichmachung. Eine anlasslose Dashcam-Daueraufnahme wird nach Auffassung der Aufsicht nicht dadurch rechtmäßig, dass Sie sie später verpixeln.

Gibt es eine Rechtsgrundlage für die Veröffentlichung? Einwilligung, ein überwiegendes berechtigtes Interesse oder ein gesetzlicher Zweck. Fehlt sie, ist das Unkenntlichmachen der Kennzeichen der Weg, die Veröffentlichung überhaupt zu ermöglichen.

Für Unternehmen, Vereine und berufliche Profile entfällt Stufe eins vollständig. Dort gilt die DSGVO immer. Die Konsumentenperspektive, also die Frage, ob man das eigene Kennzeichen zeigen sollte, behandeln wir separat unter Sollte ich mein Nummernschild auf Bildern verstecken?.

Die drei Ausnahmen, bei denen ein Verpixeln nicht erforderlich sein kann

1. Das Kennzeichen ist im Kontext kein personenbezogenes Datum

Ist die Identifizierung einer natürlichen Person unter Berücksichtigung der verfügbaren Mittel vernünftigerweise nicht zu erwarten, findet die DSGVO keine Anwendung. Beispiele sind Kennzeichen, die aufgrund von Entfernung, Bewegung oder geringer Auflösung ohnehin unleserlich sind, oder solche, die praktisch nicht mit einer identifizierbaren Person verknüpft werden können. Das ist stets kontextabhängig und sollte in der Risikoabwägung dokumentiert werden. Beachten Sie dabei den Maßstab des EuGH aus C-319/22: Es kommt auch auf die Mittel Dritter an, nicht nur auf Ihre eigenen. Im Zweifel bleibt das Verpixeln die kostengünstige und wirksame Schutzmaßnahme.

2. Haushaltsausnahme

Die Verarbeitung personenbezogener Daten durch eine natürliche Person im Rahmen ausschließlich persönlicher oder familiärer Tätigkeiten fällt nicht unter den Anwendungsbereich der DSGVO, Art. 2 Abs. 2 lit. c. Diese Ausnahme ist eng auszulegen. Sie gilt nicht für geschäftliche Veröffentlichungen, Unternehmenskanäle in sozialen Medien oder kommerziell tätige Creator. Die Rechtsprechung bestätigt, dass eine systematische Überwachung öffentlicher Räume die Ausnahme ausschließen kann. Unternehmen sollten sich daher nicht darauf berufen.

3. Meinungs- und Informationsfreiheit: journalistische, wissenschaftliche, künstlerische oder literarische Zwecke

Die Mitgliedstaaten sehen nach Art. 85 DSGVO Ausnahmen oder Abweichungen vor, um Datenschutz mit der Meinungs- und Informationsfreiheit in Einklang zu bringen. Nachrichtenberichterstattung, Dokumentarfilme und bestimmte künstlerische Werke können sich auf nationale Sonderregelungen stützen, die einzelne Pflichten modifizieren oder aussetzen. Die konkrete Ausgestaltung ist länderspezifisch und erfordert in der Regel eine Prüfung von Erforderlichkeit und Rechenschaftspflicht. Marketing und Werbung fallen üblicherweise nicht darunter. Greift die Ausnahme, wird der Zweck dokumentiert, und ein Verpixeln ist dann nicht erforderlich, soweit die Darstellung des Kennzeichens redaktionell notwendig ist.

Schwarz-weißes Foto der Rückseite eines schwarzen Sportwagens der Marke Mercedes mit Spoiler, dessen Kennzeichen verschwommen und unscharf sind

EU DSGVO und UK GDPR im Vergleich

Thema

EU DSGVO

UK GDPR

Sind Kennzeichen personenbezogene Daten?

Ja, wenn eine Person direkt oder indirekt identifizierbar ist. Maßstab ist Erwägungsgrund 26

Gleicher Ansatz, die Auslegung entspricht den Leitlinien des ICO

Häufige Rechtsgrundlage für die Veröffentlichung

Berechtigte Interessen mit dokumentierter Interessenabwägung. Einwilligung ist möglich, bei breiter Veröffentlichung aber fragil

Ebenfalls berechtigte Interessen, vorbehaltlich der nach ICO erforderlichen Prüfung

Datenminimierung

Nur das für den Zweck Erforderliche zeigen. Verpixeln, wenn das Kennzeichen keinen Mehrwert bietet

Gleiche Pflicht, ergänzt durch den Data Protection Act 2018

Ausnahmen zur Meinungsfreiheit

Nach Art. 85 in nationales Recht umgesetzt, Umfang variiert je Mitgliedstaat

Im Data Protection Act 2018 geregelt für Journalismus, Wissenschaft, Kunst und Literatur

Haushaltsausnahme

Nur für rein persönliche Tätigkeiten, eng auszulegen

Gleich, nicht für geschäftliche Veröffentlichungen

Videospezifische Leitlinien

EDSA-Leitlinien 3/2019 zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch Videogeräte

ICO-Leitlinien zu Videoüberwachung und zu Bildern als personenbezogenen Daten

Oberer Bußgeldrahmen

20 Mio. Euro oder 4 % des weltweiten Jahresumsatzes, Art. 83 Abs. 5

17,5 Mio. Pfund oder 4 % des weltweiten Jahresumsatzes

Wann müssen Sie Kennzeichen wirklich unkenntlich machen?

Nutzen Sie diese Liste als schnelle Entscheidungshilfe. Machen Sie Kennzeichen unkenntlich, wenn:

Sie öffentlich veröffentlichen, etwa in sozialen Medien, auf einer Website, in Immobilienanzeigen oder im Marketing, und Fahrzeuge ohne Zustimmung des Halters zu sehen sind.

Sie Überwachungsaufnahmen für einen anderen Zweck verwenden als den ursprünglichen Sicherheitszweck, zum Beispiel Aufnahmen aus der Videoüberwachung für Werbung oder Öffentlichkeitsarbeit.

Sie Aufnahmen extern weitergeben, an Dienstleister, Versicherer oder die Öffentlichkeit, und das Kennzeichen für diesen Zweck nicht erforderlich ist.

Sie in der EU tätig sind oder dort veröffentlichen, wo Identifizierbarkeit ohne passende Rechtsgrundlage regelmäßig für eine Unkenntlichmachung spricht.

Sie sich über die Rechtslage in Ihrem Land nicht sicher sind. Anonymisieren Sie standardmäßig, statt eine Grauzone auszutesten.

Ein praxisnaher Entscheidungsprozess, den viele Compliance-Teams nutzen, umfasst fünf Schritte: prüfen, ob die DSGVO auf das Material anwendbar ist, eine Rechtsgrundlage für die Veröffentlichung unverpixelter Kennzeichen identifizieren und die Abwägung dokumentieren, die Datenminimierung anwenden und bewerten, ob der Zweck ohne das echte Kennzeichen erreichbar ist, verbleibende Risiken durch Verpixeln reduzieren und bei risikoreicheren Videoprojekten eine Datenschutz-Folgenabschätzung nach Art. 35 DSGVO durchführen.

Typische Veröffentlichungsszenarien und gängige Praxis

Straßenszenen in Marken- und Werbekampagnen. Veröffentlichung in der Regel mit standardmäßigem Verpixeln von Kennzeichen und Gesichtern. Für die Betrachter ist das exakte Kennzeichen ohnehin irrelevant, während das Verpixeln das Identifikationsrisiko deutlich reduziert.

Das Schwarz-Weiß-Foto, aufgenommen in der Stadt, zeigt die Rückseite eines weißen Autos mit Spoiler und anonymisierten Nummernschildern.

Kundenreferenzen auf Parkplätzen. Bezieht sich das Kennzeichen auf die dargestellte Person und liegt eine informierte Einwilligung zur unverpixelten Darstellung vor, verzichten manche Organisationen dennoch nicht auf das Verpixeln. So wird die Datenminimierung eingehalten und eine spätere Nutzung außerhalb des ursprünglichen Einwilligungskontexts vermieden. Da Einwilligungen widerrufen werden können, erhöht das Verpixeln die langfristige Nutzbarkeit des Materials.

Produktdemonstrationen für Automobiltechnologien. Ist ein sichtbares Kennzeichen erforderlich, um eine Funktion zu veranschaulichen, greifen Organisationen häufig auf kontrollierte Assets zurück, etwa eigene Fahrzeuge mit nicht realen Testkennzeichen, oder nutzen synthetische Overlays anstelle echter Kennzeichen. Für Video-Pipelines in Europa ist das der übliche Weg, ein realistisch aussehendes Kennzeichen zu zeigen, ohne personenbezogene Daten zu verarbeiten: Das echte Kennzeichen wird anonymisiert, ein fiktives an dessen Stelle gesetzt.

Von Behörden veröffentlichte Aufnahmen aus Polizei- oder Parkraumüberwachung. Diese unterliegen speziellen gesetzlichen Regelungen. Für Veröffentlichungen wird häufig standardmäßig verpixelt, es sei denn, die Anzeige des Kennzeichens ist für eine klar definierte gesetzliche oder operative Aufgabe im öffentlichen Interesse erforderlich.

Kennzeichen mit Gallio PRO unkenntlich machen: Schritt für Schritt

Lieber ansehen? Sehen Sie sich das vollständige Schritt-für-Schritt-Videotutorial an.

Gallio PRO installieren. Die Anwendung läuft auf Ihrem eigenen Rechner, sodass nicht anonymisierte Originalaufnahmen Ihre Umgebung nicht verlassen.

Foto oder aufgezeichnetes Video importieren. Fügen Sie die Datei mit den Fahrzeugen hinzu, die anonymisiert werden sollen. Gallio PRO verarbeitet gespeicherte Dateien, keine Live- oder Echtzeitstreams.

Automatische Erkennung starten. Gallio PRO erkennt und verpixelt Kennzeichen und Gesichter automatisch und verfolgt sie, wenn sich Fahrzeuge bewegen. Diese beiden Elemente sind die einzigen, die automatisch erkannt werden.

Weitere sensible Details im integrierten Editor bearbeiten. Eine Fahrgestellnummer auf der Windschutzscheibe, ein Name auf einer Flottentür, ein Dokument auf dem Armaturenbrett: Solche Elemente werden nicht automatisch erkannt, lassen sich aber manuell unkenntlich machen.

Stärke einstellen, prüfen und exportieren. Wählen Sie Weichzeichnung oder Pixelung, prüfen Sie, ob jedes Kennzeichen wirklich unlesbar ist, und rendern Sie die Datei. Gallio PRO speichert keine personenbezogenen Daten und führt keine Erkennungsprotokolle.

Eine begriffliche Einordnung finden Sie unter Kennzeichen-Anonymisierung, die Funktionsübersicht auf der Seite Nummernschilder unkenntlich machen.

Gallio PRO kostenlos testen

Operative Maßnahmen für zuverlässiges Verpixeln

Teams, die visuelle Inhalte in größerem Umfang veröffentlichen, setzen typischerweise auf fünf Kontrollen.

Ein schwarz-weißes Foto, aufgenommen am Abend, zeigt einen Autostau. Das Foto wurde anonymisiert, wobei die Informationen auf den sichtbaren Nummernschildern unkenntlich gemacht wurden.

Lokale Verarbeitung. Software, die auf dem eigenen Rechner oder im eigenen Netz läuft, hält das Rohmaterial intern und vermeidet ein Übertragungsrisiko sowie die Frage nach einem Auftragsverarbeitungsvertrag für diesen Schritt.

Konservative Erkennungsschwellen. Lieber ein Objekt zu viel verdecken als eines zu wenig. Ein überflüssig verpixelter Bereich kostet nichts, ein übersehenes Kennzeichen kostet eine Beschwerde.

Human in the Loop. Eine manuelle Sichtprüfung für besonders sensible Inhalte, bevor etwas das Haus verlässt.

Nachvollziehbarkeit auf Ihrer Seite. Halten Sie fest, welche Entscheidung für welches Asset getroffen wurde, welche Version veröffentlicht wurde und auf welcher Rechtsgrundlage. Dieser Nachweis gehört in Ihr Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten, nicht in die Anonymisierungssoftware.

Nur anonymisierte Endfassungen verteilen. Das Original bleibt in einer gesicherten Umgebung und wird nach einer festgelegten Frist gelöscht.

Hinweise zur Umsetzung für technische Teams

Automatisieren Sie die Kennzeichenerkennung mit Modellen, die auf regionale Formate und schwierige Perspektiven trainiert sind.

Grafik, die ein schlankes Fragezeichen vor einfarbigem Hintergrund zeigt

Kombinieren Sie die Erkennung mit einer starken Maskierung, Mosaik oder Gaußscher Weichzeichner, und rendern Sie in der finalen Ausgabeauflösung. Eine Maske, die auf ein hochskaliertes Bild angewendet wurde, kann nach dem Export unzureichend sein.

Verketten Sie Gesichts- und Kennzeichenerkennung in einem Durchgang, statt zwei Werkzeuge nacheinander zu betreiben.

Halten Sie umkehrbare Zwischenstände ausschließlich in gesicherten Umgebungen vor und veröffentlichen Sie nur irreversibel anonymisierte Fassungen.

Stellen Sie eine Oberfläche für manuelle Nachbearbeitung vor dem Export bereit, weil sich nicht jedes identifizierende Detail automatisch erkennen lässt.

Verpixeln oder Anonymisieren: Gibt es einen Unterschied?

Die Begriffe werden oft austauschbar verwendet, es gibt aber eine sinnvolle Unterscheidung. Verpixeln oder Weichzeichnen ist die visuelle Technik, die die Zeichen unlesbar macht, während der Bereich des Kennzeichens sichtbar bleibt. Anonymisierung ist das übergeordnete Ziel: jede Methode, ob Verpixelung, Entfernung oder Ersetzung durch fiktive Zeichen, die verhindert, dass der Halter identifiziert werden kann.

Aus Compliance-Sicht ist die Methode weniger wichtig als das Ergebnis: Die Unkenntlichmachung muss irreversibel sein. Wenn die ursprünglichen Zeichen technisch rekonstruiert werden können, wurde nichts wirksam anonymisiert. Das gilt auch für eine Ebene in einer Projektdatei, die sich wieder ausschalten lässt. Und es gilt nur, solange keine weiteren Identifikatoren im Bild verbleiben.

Welche Folgen hat eine falsche Handhabung?

In der EU kann die Verarbeitung von Kennzeichendaten ohne Rechtsgrundlage Beschwerden bei einer Aufsichtsbehörde auslösen und in schweren Fällen Geldbußen von bis zu 20 Millionen Euro oder 4 % des weltweiten Jahresumsatzes nach sich ziehen, Art. 83 Abs. 5 DSGVO. Die LDI NRW weist ausdrücklich darauf hin, dass der datenschutzwidrige Einsatz von Dashcams nach dieser Vorschrift mit einem Bußgeld geahndet werden kann und dass die Veröffentlichung solcher Aufnahmen eine eigenständige Verletzung darstellen kann. Hinzu kommen mögliche Schadensersatzansprüche Betroffener.

Datenschutzbehörden haben bereits Unternehmen sanktioniert, die Fahrzeuge online mit sichtbaren Kennzeichen veröffentlichten und dies als nicht erforderliche Verarbeitung bewerteten. In den USA ist das Risiko anders gelagert, nämlich Re-Identifizierung, Doxxing, ALPR-Regeln einzelner Bundesstaaten sowie vertragliche und reputationsbezogene Folgen, aber ebenfalls real.

Software auswählen: Worauf sollten Sie achten?

Echte Automatisierung. Das Tool sollte Kennzeichen über Winkel, Lichtverhältnisse und Bewegungen hinweg erkennen und verfolgen, statt Sie jedes Einzelbild manuell maskieren zu lassen. Gallio PRO leistet dies für Kennzeichen und Gesichter.

Ein schwarz-weißes Foto, aufgenommen am Abend, zeigt einen Autostau. Das Foto wurde anonymisiert, wobei die Informationen auf den sichtbaren Nummernschildern unkenntlich gemacht wurden.

Lokale Verarbeitung. Bei sensiblen Aufnahmen möchten Sie das nicht anonymisierte Original nicht auf fremde Server hochladen. Gallio PRO verarbeitet die Datei auf Ihrem Rechner.

Keine Erkennungsprotokolle. Anonymisierungssoftware, die protokolliert, was sie gefunden hat, untergräbt den Zweck der Anonymisierung. Gallio PRO führt keine Detection Logs und speichert keine personenbezogenen Daten.

Manueller Editor für alles Weitere. Fahrgestellnummern, Flottenbranding, Dokumente: Sie brauchen eine schnelle Möglichkeit, solche Details von Hand zu bearbeiten.

Kostenlose Testmöglichkeit. Prüfen Sie die Erkennung mit Ihren eigenen Aufnahmen, bevor Sie sich festlegen.

Aufnahmen im öffentlichen Sektor und bei Strafverfolgungsbehörden

Behörden verarbeiten besonders große Datenmengen und stehen oft vor schwierigen Zweckwechseln: Aufnahmen werden ursprünglich für Sicherheit oder Durchsetzung erhoben und später der Öffentlichkeit oder den Medien bereitgestellt. Die Veröffentlichung von Clips aus der Videoüberwachung auf einer Plattform wie YouTube ist ein neuer Zweck über die ursprüngliche Erhebung hinaus und erfordert in der Regel die Unkenntlichmachung von Kennzeichen und Gesichtern.

Foto der stylischen Rückseite eines Mercedes-Autos, bei dem die Kennzeichen unscharf gemacht wurden

Praktische Protokolle helfen: definieren, wann Kennzeichen verpixelt werden müssen, Aufnahmen vor Verlassen der sicheren Umgebung anonymisieren, lokal laufende Werkzeuge zur Wahrung der Beweiskette bevorzugen und Mitarbeitende schulen, die mit den Daten umgehen. Wie sich das auf ganze Videobestände anwenden lässt, zeigt unsere Seite zur Video-Anonymisierung. Für Enterprise-Rollouts, On-Premise-Konfigurationen oder spezielle Compliance-Szenarien können Sie Kontakt aufnehmen.

FAQ: Kennzeichen unkenntlich machen

Sind Kennzeichen nach der DSGVO personenbezogene Daten?

In aller Regel ja, sobald sich über das Kennzeichen ein Halter zuordnen lässt. Die DSK hält gemeinsam mit dem VDA fest, dass Fahrzeugdaten jedenfalls dann personenbezogen sind, wenn eine Verknüpfung mit der Fahrzeugidentifizierungsnummer oder dem Kfz-Kennzeichen vorliegt. Der EuGH stellt für die Identifizierbarkeit auf alle Mittel ab, die vernünftigerweise vom Verantwortlichen oder von einem Dritten eingesetzt werden könnten.

Was sagt die Datenschutzkonferenz zu Kennzeichen als personenbezogene Daten?

Die zentrale Aussage stammt aus der gemeinsamen Erklärung von DSK und VDA: Die Personenbezogenheit ist der Dreh- und Angelpunkt, und sie liegt jedenfalls dann vor, wenn Daten mit der Fahrzeugidentifizierungsnummer oder dem Kennzeichen verknüpft sind. Ergänzend gibt es das DSK-Positionspapier zu Dashcams und die Orientierungshilfe zur Videoüberwachung durch nicht-öffentliche Stellen.

Was sagt der BfDI zu Kennzeichen?

Der BfDI ist Mitglied der Datenschutzkonferenz und trägt deren Papiere mit. Eine separate, eigenständige BfDI-Verlautbarung speziell zu Kfz-Kennzeichen existiert in dieser Form nicht. Maßgeblich sind die gemeinsamen Dokumente der DSK.

Welche Behörde ist für mein Unternehmen zuständig?

Für nicht-öffentliche Stellen ist die Aufsichtsbehörde des jeweiligen Bundeslandes zuständig, in Bayern etwa das BayLDA, in Nordrhein-Westfalen die LDI NRW. Alle wirken in der DSK mit, weshalb die inhaltliche Linie über die Länder hinweg konsistent ist.

Darf man fremde Kennzeichen veröffentlichen?

In der Regel nicht ohne Rechtsgrundlage. Die LDI NRW hält fest, dass eine Veröffentlichung fast immer rechtswidrig ist, wenn Kennzeichen, Personen oder andere personenbezogene Merkmale erkennbar sind, und dass die Veröffentlichung auf Plattformen wie YouTube oder Facebook eine eigenständige Datenschutzverletzung darstellen kann.

Reicht Verpixeln, wenn die Aufnahme selbst unzulässig war?

Nein. Nach Auffassung der LDI NRW können auch verpixelte Aufnahmen problematisch sein, wenn die Aufnahme selbst unzulässig war. Zulässigkeit der Erhebung und Zulässigkeit der Veröffentlichung sind zwei getrennte Prüfungen.

Sind Kfz-Kennzeichen in Fotos und Videos immer personenbezogene Daten?

Nein. Sie gelten als personenbezogene Daten, wenn eine Person mit vernünftigerweise verfügbaren Mitteln identifizierbar ist. In vielen realen Veröffentlichungsszenarien ist das der Fall, weshalb das Verpixeln gängige Praxis ist.

Ist eine Einwilligung erforderlich, um ein unverpixeltes Kennzeichen zu veröffentlichen?

Nicht zwingend. Viele Organisationen stützen sich bei Aufnahmen im öffentlichen Raum auf berechtigte Interessen, vorbehaltlich Interessenabwägung und Datenminimierung. Einwilligungen eignen sich für kontrollierte Aufnahmen, sind bei breiter Nutzung und wegen des Widerrufsrechts jedoch anfällig.

Entfällt die Pflicht zum Verpixeln bei privaten Social-Media-Posts?

Nur, wenn es sich um eine rein persönliche oder familiäre Tätigkeit handelt. Kommerzielle, organisatorische oder auftragsbezogene Aktivitäten fallen nicht unter die Haushaltsausnahme.

Was gilt, wenn das Material an einem öffentlichen Ort aufgenommen wurde?

Ein öffentlicher Ort hebt den Datenschutz nicht auf. Identifiziert ein Kennzeichen eine Person, sind für die Veröffentlichung weiterhin eine Rechtsgrundlage und Datenminimierung erforderlich.

Sollten Kennzeichen verpixelt werden, wenn das Fahrzeug dem Unternehmen gehört?

Ist keine identifizierbare natürliche Person betroffen, ist das Risiko geringer. Dennoch können Kennzeichen Rückschlüsse auf Mitarbeitende, Routen oder Kunden zulassen. Viele Teams verpixeln daher auch eigene Flottenfahrzeuge.

Kann jemand über mein Kennzeichen meine Adresse ermitteln?

Nicht frei, aber der Weg existiert. Nach § 39 Abs. 1 StVG übermittelt die Zulassungsbehörde Fahrzeug- und Halterdaten, wenn jemand unter Angabe des Kennzeichens glaubhaft macht, dass er sie zur Verfolgung von Rechtsansprüchen aus der Teilnahme am Straßenverkehr benötigt.

Kann ich statt zu verpixeln ein synthetisches Kennzeichen einsetzen?

Ja, das ist in Produktdemos und Marketingmaterial üblich. Das echte Kennzeichen wird anonymisiert und an dessen Stelle ein fiktives gesetzt. Entscheidend ist, dass das echte Kennzeichen in der veröffentlichten Fassung nicht rekonstruierbar ist und die verwendete Kombination keinem realen Halter zuzuordnen ist.

Muss ich Kennzeichen in den USA verpixeln?

Es gibt keine pauschale bundesrechtliche Pflicht. Der Driver's Privacy Protection Act beschränkt jedoch den Zugriff auf DMV-Datensätze, mehrere Bundesstaaten regulieren ALPR-Daten, und einzelstaatliche Datenschutzgesetze können ein Kennzeichen als personenbezogene Information behandeln.

Kann Gallio PRO Kennzeichen automatisch verpixeln?

Ja. Kennzeichen und Gesichter werden in Fotos und aufgezeichneten Videos automatisch erkannt und unkenntlich gemacht. Alles Weitere kann im integrierten Editor manuell bearbeitet werden.

Verpixelt Gallio PRO Kennzeichen in Echtzeit oder in einem Livestream?

Nein. Gallio PRO arbeitet mit aufgezeichneten Dateien und bietet keine Echtzeit- oder Livestream-Anonymisierung.

Ist On-Premise-Software für das Verpixeln vorzuziehen?

Viele Organisationen bevorzugen lokal laufende Lösungen, um die Übertragung von Rohmaterial zu vermeiden und die Kontrolle über Sicherheit und Aufbewahrungsfristen zu behalten. Für diesen Verarbeitungsschritt entfällt damit auch die Frage nach einem Auftragsverarbeitungsvertrag.

Quellen und weiterführende Leitfäden

Verordnung (EU) 2016/679 (DSGVO), insbesondere Art. 2 Abs. 2 lit. c, Art. 4 Abs. 1, Art. 5 Abs. 1 lit. c, Art. 6, Art. 35, Art. 83 Abs. 5 und Art. 85 sowie Erwägungsgrund 26.

Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (DSK), Orientierungshilfen und Positionspapiere, unter anderem zur Videoüberwachung durch nicht-öffentliche Stellen und zur Unzulässigkeit von Videoüberwachung aus Fahrzeugen. datenschutzkonferenz-online.de

DSK und Verband der Automobilindustrie, Gemeinsame Erklärung zu datenschutzrechtlichen Aspekten bei der Nutzung vernetzter und nicht vernetzter Fahrzeuge, wiedergegeben beim Landesbeauftragten für den Datenschutz Niedersachsen. lfd.niedersachsen.de

Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen, Dashcams, Fragen und Antworten. ldi.nrw.de

EuGH, Urteil vom 9. November 2023, C-319/22, Gesamtverband Autoteile-Handel eV gegen Scania CV AB. curia.europa.eu

EuGH, Urteil vom 19. Oktober 2016, C-582/14, Breyer.

Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 18. Dezember 2018, 1 BvR 142/15, automatisierte Kraftfahrzeugkennzeichenkontrollen. bundesverfassungsgericht.de

§ 39 Straßenverkehrsgesetz, Übermittlung von Fahrzeugdaten und Halterdaten zur Verfolgung von Rechtsansprüchen. gesetze-im-internet.de

Europäischer Datenschutzausschuss, Leitlinien 3/2019 zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch Videogeräte.

Information Commissioner's Office, Leitlinien zu Videoüberwachung und zu Bildern als personenbezogenen Daten, sowie Data Protection Act 2018.

Driver's Privacy Protection Act, 18 U.S.C. § 2721 ff.

Kostenlose Demo herunterladen

Dieser Beitrag ist eine allgemeine Information und keine Rechtsberatung. Datenschutzrechtliche Bewertungen hängen stets vom Einzelfall ab.

Łukasz Bonczol

Mitbegründer von Gallio PRO, untersucht, wie sich neue Technologien auf Gesellschaft, Politik, Recht und Ethik auswirken. Er hat einen Ph.D. in Politikwissenschaft von der Universität Breslau und einen MBA von der Wirtschaftsuniversität Breslau. Er interessiert sich dafür, wie Technologie unsere Geschichte beeinflusst hat und unsere Zukunft gestaltet.

Referenzliste

  1. [1] Verordnung (EU) 2016/679 (Datenschutz‑Grundverordnung) - insbesondere Artikel 2 Abs. 2 lit. c, Artikel 6, Artikel 5 Abs. 1 lit. c sowie Erwägungsgrund 26.
  2. [2] Europäischer Datenschutzausschuss, Leitlinien 3/2019 zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch Videogeräte (Version 2.1, 2020).
  3. [3] Information Commissioner’s Office (ICO), Leitlinien zu Videoüberwachung/CCTV und Bildern als personenbezogene Daten.
  4. [4] UK DSGVO und ICO, Guide to the UK GDPR - Rechtsgrundlagen der Verarbeitung, berechtigte Interessen und Datenminimierung.
  5. [5] Data Protection Act 2018 (UK) - besondere Zwecke (Journalismus, Wissenschaft, Kunst und Literatur) und zugehörige ICO‑Leitlinien zur Meinungs‑ und Informationsfreiheit.