Arbeitsschutz-Teams nutzen Videos in großem Umfang - zur Überwachung von Produktionsumgebungen, um die Einhaltung von Sicherheitsprotokollen sicherzustellen, zur Überprüfung von Kameraaufnahmen bei Unfällen und Vorfällen sowie zur Prävention künftiger Vorfälle durch Schulungs- und Anleitungsvideos.
Obwohl Videos ein wesentlicher Bestandteil des Arbeitsschutz-Instrumentariums sind, enthalten sie oft Bilder von Personen und Eigentum. Solche Bilder sind personenbezogene Daten, die durch die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und andere Datenschutz- und Sicherheitsgesetze reguliert werden.
In diesem Artikel erläutern wir, wie Arbeitsschutzabteilungen durch Videoanimierung, Gesichtsverschleierung und Kennzeichenverschleierung die DSGVO-Konformität gewährleisten können, während sie Videos nutzen.
Warum Arbeitsschutzabteilungen Videos nutzen
Unfall- und Vorfalluntersuchung
Videoaufnahmen sind bei der Untersuchung von Unfällen und Vorfällen am Arbeitsplatz von unschätzbarem Wert. Zum Beispiel:
● Fertigung: Videoüberwachung von Montagelinien zur Aufzeichnung potenzieller Arbeitsunfälle.
● Logistik: Dashcam-Aufnahmen von Lieferfahrzeugen zur Erfassung von Verkehrsvorfällen.
● Transport: Videoaufnahmen von Zug- und Busfahrten zur Erkennung von Hindernissen.
Schulungs- und Anleitungsvideos
Die Verwendung von realen Videoaufnahmen hilft bei der Gestaltung aussagekräftiger, relevanter und ansprechender Schulungseinheiten.
● Aufnahmen von tatsächlichen Unfällen und Beinahe-Unfällen verstärken die Bedeutung der Arbeitssicherheit, indem sie Sicherheitsvorfälle 'greifbarer' machen.
● Teilnehmer beschäftigen sich aktiver mit realen Videoaufnahmen als mit nachgestellten Szenen.
● Schulungseinheiten sind wesentlich relevanter und nachvollziehbarer, wenn sie Videos von Vorfällen aus den eigenen Organisationen der Teilnehmer verwenden (wo möglich).

Mitarbeiterüberwachung
Videoüberwachung ist ein wesentliches Instrument zur Unfallprävention, insbesondere in Hochrisikobranchen und -umgebungen.
● Videoüberwachung kann dabei helfen, Aufnahmen von Mitarbeitern zu erfassen, die sich in Hochrisikobereichen rücksichtslos, rechtswidrig oder anderweitig unsicher verhalten, wie etwa bei der Herstellung oder dem Transport gefährlicher Materialien.
● Neben der Unterstützung bei Disziplinar- oder Rechtsfällen können Videoaufnahmen durch Planung und Auswertung zur Prävention künftiger Vorfälle beitragen.
● Videoüberwachung kann eine Maßnahme zur Einhaltung von Arbeitsschutzgesetzen und -vorschriften sein, wie zum Beispiel:
- EU-Rahmenrichtlinie über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit
- Das britische Arbeitsschutzgesetz (HSWA) und die Richtlinien der Gesundheits- und Sicherheitsbehörde (HSE)
- Der US-amerikanische Occupational Safety and Health Act (OSHA) sowie die OSHA-Vorschriften und bundesstaatliche Regelungen.
Rechtliche Risiken: Wie die DSGVO die Videoaufzeichnung am Arbeitsplatz beeinflusst
Das Arbeitsschutzrecht verpflichtet Unternehmen, Arbeitsplatzrisiken zu identifizieren, zu bewerten und zu minimieren, um die Sicherheit und das Wohlbefinden von Mitarbeitern und der Öffentlichkeit zu gewährleisten. Wir haben bereits einige der vielen Möglichkeiten betrachtet, wie Videos diese Anforderung erfüllen können.
Die DSGVO verlangt die Achtung der Grundrechte auf personenbezogene Daten und Privatsphäre. Diese Anforderung bedeutet, dass personenbezogene Daten - einschließlich Aufnahmen von Gesichtern, Kennzeichen und anderen Identifikatoren - grundsätzlich nicht verwendet werden sollten, wenn es dafür keinen spezifischen und rechtmäßigen Grund gibt.
Hier einige Aspekte der DSGVO, die für Arbeitsschutzabteilungen bei der Verwendung von Videoaufzeichnungen eine Herausforderung darstellen.
Datenminimierung
Der Grundsatz der "Datenminimierung" der DSGVO verlangt, dass personenbezogene Daten nur in dem Umfang verarbeitet (erhoben, gespeichert, weitergegeben oder anderweitig genutzt) werden dürfen, der für einen bestimmten Zweck erforderlich ist.
Mit anderen Worten: Es dürfen nicht mehr personenbezogene Daten als für den jeweiligen Zweck erforderlich verwendet werden. Datenminimierung bedeutet, dass nur Personen mit einer gültigen Rechtsgrundlage aufgezeichnet werden und angemessene Maßnahmen ergriffen werden, um unnötige personenbezogene Daten aus den Aufzeichnungen zu entfernen.
Zum Beispiel zeigt ein Schulungsvideo eine Person, die von einem mangelhaft konstruierten Gerüst fällt. Die Verwendung von echtem Videomaterial kann legitim und nützlich sein, aber es besteht wahrscheinlich keine Notwendigkeit, das Gesicht der Person zu zeigen. Dies könnte gegen den Grundsatz der "Datenminimierung" verstoßen.
Die Videoanimierungssoftware von Gallio Pro löst dieses Problem durch automatische Gesichtsverschleierung und ermöglicht es Organisationen, die wichtigen Elemente der Videos beizubehalten und gleichzeitig unnötige personenbezogene Daten zu löschen.

Zweckbindung
Der Grundsatz der "Zweckbindung" bedeutet, dass personenbezogene Daten grundsätzlich nicht für andere als die ursprünglichen Erhebungszwecke verwendet werden dürfen (oder für andere eng verwandte und kompatible Zwecke).
Wenn also ein Unternehmen ein Video von identifizierbaren Mitarbeitern bei der Entsorgung gefährlicher Materialien aufzeichnet, um sicherzustellen, dass sie ihre Arbeitsschutzpflichten erfüllen, sollte das Material nicht für Schulungsvideos zweckentfremdet werden, wenn es personenbezogene Daten enthält.
Wie wir gesehen haben, können reale Videoaufnahmen Schulungsmaterialien für Mitarbeiter erheblich verbessern. Die Erstellung von Schulungsmaterial ist jedoch nicht der ursprüngliche Grund, für den das Unternehmen die personenbezogenen Daten der Mitarbeiter erhoben hat. Die Verwendung des Materials riskiert einen Verstoß gegen den Grundsatz der "Zweckbindung" - es sei denn, es wurde anonymisiert.
Speicherbegrenzung
Der Grundsatz der "Speicherbegrenzung" besagt, dass personenbezogene Daten nicht länger als für einen bestimmten Zweck erforderlich gespeichert werden dürfen.
Dementsprechend müssen Unternehmen, die Videos von ihren Mitarbeitern oder der Öffentlichkeit aufzeichnen, den kürzestmöglichen Zeitraum festlegen, für den diese Videoaufnahmen aufbewahrt werden müssen, und sie nach Ablauf dieser Frist löschen.
Die Speicherbegrenzung stellt ein Problem für Organisationen dar, die Videoaufnahmen mit identifizierbaren Personen über einen längeren Zeitraum aufbewahren möchten - beispielsweise zur Verteidigung gegen potenzielle Rechtsansprüche oder zur Verwendung als Schulungs- und Anleitungsmaterial.
Organisationen können diese Herausforderung der Speicherbegrenzung jedoch lösen, indem sie Gesichter und andere Identifikatoren in Videos unkenntlich machen, wie wir später noch erläutern werden

Datensicherheit
Die DSGVO verlangt, dass personenbezogene Daten gegen unbefugten Zugriff, Verlust und versehentliche Beschädigung gesichert werden.
Diese Anforderung bedeutet, dass alle Videoaufnahmen mit personenbezogenen Daten in einer sicheren Umgebung gespeichert und durch geeignete technische Maßnahmen wie Zugangskontrolle und Verschlüsselung geschützt werden müssen.
Die Implementierung eines angemessenen Sicherheitsniveaus kann selbst dann eine Herausforderung darstellen, wenn Videos zentral gespeichert und für einen einzigen Zweck verwaltet werden, wie etwa die Analyse von Vorfällen in Industrie- und Lagerumgebungen. Noch schwieriger ist es, die Sicherheit zu gewährleisten, wenn nicht-anonymisierte Videos für andere Zwecke wiederverwendet werden.
Betroffenenrechte
Nach der DSGVO haben Personen weitreichende Rechte in Bezug auf ihre personenbezogenen Daten, einschließlich des Rechts auf Zugang zu Kopien von Videoüberwachungs- und anderen Videoaufnahmen, auf denen sie identifizierbar sind.
Dieses Recht erstreckt sich auf Mitarbeiter und alle anderen in einem Video identifizierbaren Personen. Das Auffinden und Bereitstellen dieser Aufnahmen kann zeit- und ressourcenintensiv sein, insbesondere für Unternehmen, die viel Videomaterial aufzeichnen und verwenden.
Bei der Beantwortung einer "Auskunftsanfrage" sollten Organisationen vermeiden, personenbezogene Daten über andere Personen als die anfragende Person offenzulegen. Wenn Zugang zu Videos gewährt wird, die mehrere Personen zeigen, sollte nur die Person, die die Anfrage gestellt hat, identifizierbar sein.
Erfahren Sie mehr darüber, wie die Videoanimierungssoftware von Gallio Pro beim Umgang mit Auskunftsanfragen hilft, personenbezogene Daten Dritter zu schützen.

Die Bedeutung der Videoanimierung für die DSGVO-Konformität
Die DSGVO gilt nur bei der Verarbeitung personenbezogener Daten - Informationen über eine identifizierbare natürliche Person (einen "Betroffenen"). Die DSGVO gilt nicht für anonymisierte Informationen.
Dementsprechend kann Videoanimierungssoftware die oben genannten DSGVO-Herausforderungen lösen.
Was bedeutet 'Anonymisierung' im Sinne der DSGVO?
"Anonyme Daten" bedeutet alle Daten, die keine "personenbezogenen Daten" sind. Im Kontext von Videos ist ein anonymes Video ein Video, bei dem keine Person durch Ansehen oder Bearbeitung des Videos vernünftigerweise identifiziert werden kann.
In den meisten Fällen kann ein Video durch Unkenntlichmachung von Identifikatoren wie Gesichtern und Fahrzeugkennzeichen anonymisiert werden.
Hier ein Zitat des Europäischen Datenschutzausschusses (EDSA), einem Gremium aus Vertretern aller Datenschutzbehörden des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR), zur Gesichtsverschleierung in Videos:
'Bei der Videoüberwachung ist zu beachten, dass durch beispielsweise Unkenntlichmachung des Bildes ohne Möglichkeit zur Wiederherstellung der personenbezogenen Daten, die das Bild zuvor enthielt, die personenbezogenen Daten gemäß DSGVO als gelöscht gelten.'
Das dauerhafte Unkenntlichmachen von Kennungen in Videoaufnahmen bedeutet laut DSGVO, dass „die personenbezogenen Daten als gelöscht gelten“. Sobald personenbezogene Daten gelöscht sind, gilt die DSGVO nicht mehr.

Was sind die Vorteile der Gesichtsverschleierung in Videos?
Durch die Verwendung von Gesichtsverschleierungssoftware zur Entfernung personenbezogener Daten aus Videos haben Sie deutlich mehr Freiheit bei der Verwendung des Videos.
● Sie können anonymisierte Videos von Sicherheitsvorfällen für Schulungs- oder betriebliche Zwecke wiederverwenden
● Sie können anonymisierte Videos so lange speichern, wie Sie möchten
● Sie müssen anonymisierte Videos nicht sicher aufbewahren (es sei denn, es gibt andere Gründe dafür)
● Sie müssen keine Kopien anonymisierter Videos an Personen herausgeben, die ihre DSGVO-Rechte ausüben
Anwendungsfälle: Wie Videoredaktion im Arbeitsschutz hilft
Beinahe-Unfall eines Gefahrguttransporters
Ein Gefahrguttransporter, der ätzende ADR-Klasse-8-Industrieabfälle transportiert, ist in einen Beinahe-Unfall auf der Autobahn verwickelt. Die Onboard-Dashcam und seitlich montierten Kameras erfassen den Vorfall und zeigen die Handlungen des Fahrers, die beteiligten anderen Fahrzeuge und unbeteiligte Fußgänger.
TDas Unternehmen, das das Fahrzeug betreibt, verwendet die Videos in einer Nachfallprüfung, um Folgendes festzustellen:
● Ob der Fahrer die ADR-Sicherheitsprotokolle eingehalten hat (wie Geschwindigkeitsbegrenzungen und sicherer Spurwechsel)
● Welches Fahrzeug die Schuld trägt
● Ob die Gefahrgut-Sicherungssysteme des Tankwagens korrekt funktioniert haben
Das Unternehmen muss das Bildmaterial seiner nationalen zuständigen Behörde für die ADR-Konformität (zu Untersuchungszwecken) zur Verfügung stellen. Das Unternehmen möchte das Bildmaterial auch mit seiner Versicherung teilen und für Schulungszwecke anpassen.
Allerdings enthält das Video erkennbare Bilder des Fahrers, vier weiterer Personen und Kennzeichen von 10 Autos - insgesamt sind 20 Personen aus dem Bildmaterial identifizierbar. Die Weitergabe des Videos könnte die Rechte dieser Personen verletzen und gegen die Grundsätze der "Datenminimierung" und "Zweckbindung" der DSGVO verstoßen.

Drohnengestützte Schieneninspektion
Ein Eisenbahnunternehmen setzt Drohnen mit hochauflösenden Kameras und Wärmebildkameras ein, um Zugstrecken auf Gefahren zu überprüfen, wie zum Beispiel:
● Hindernisse wie umgestürzte Bäume, unbefugte Personen und Trümmer
● Schäden an den Gleisen, wie Risse, Fehlausrichtungen und Bodenrisiken
● Gefahren an Oberleitungen, wie überhängende Bäume und elektrische Störungen
Die Drohnen fliegen häufig, und das Unternehmen hat viele Stunden Bildmaterial angesammelt, das personenbezogene Daten von hunderten von Personen zeigt, einschließlich Gesichter und Autokennzeichen.
Die Datenschutzabteilung des Eisenbahnunternehmens erkennt die Bedeutung der Gefahrenerkennung entlang der Strecken an - äußert jedoch Bedenken, dass die Erfassung so vielen Bildmaterials unverhältnismäßig ist, angesichts der großen Menge an gespeicherten personenbezogenen Daten, was möglicherweise gegen den Grundsatz der "Datenminimierung" verstößt.
Lagersicherheitsüberwachung
Ein großes Vertriebszentrum nutzt Videoüberwachung, Körperkameras und Kameras an Gabelstaplern zur Überwachung seiner Lageroperationen.
Das Unternehmen hat eine gültige Rechtsgrundlage für die Überwachung seiner Lager festgelegt, um:
● Sicherheitsbedingungen zu analysieren und Vorfälle zu verhindern, wie etwa Kollisionen zwischen Gabelstaplern und Mitarbeitern
● Unsichere Praktiken zu erkennen, wie falsches Heben oder das Nicht-Tragen von persönlicher Schutzausrüstung (PSA)
● Die Sicherheit des Lagers zu gewährleisten
Die Kameras erfassen die personenbezogenen Daten von Lagermitarbeitern und Besuchern des Vertriebszentrums, wie Sicherheitsinspektoren, Auftragnehmern und Lieferfahrern anderer Unternehmen.
Obwohl das Unternehmen das Bildmaterial zu Sicherheitszwecken aufgezeichnet hat, möchte das Operations- und Logistik-Team die Videos auf eine KI-Software-Plattform hochladen, um die betriebliche Effizienz zu verbessern.
Die Rechts- und Personalabteilungen des Unternehmens sind besorgt, dass die Zweckentfremdung des Bildmaterials die Rechte der Arbeitnehmer verletzen könnte. Da der Softwareanbieter in Kalifornien ansässig ist, könnte die Nutzung der Software nach den Regeln der DSGVO für "internationale Datenübermittlung" problematisch sein."

Die Lösung: Automatisierte Videoanimierungssoftware
In allen oben genannten Fällen können die Unternehmen Datenschutz- und Datensicherheitsrisiken durch den Einsatz von Videoanimierungssoftware zur Verschleierung von Gesichtern und Kennzeichen minimieren.
Die Entfernung personenbezogener Daten aus dem Videomaterial könnte diese Unternehmen in die Lage versetzen:
● Videos frei zu teilen. Wenn die personenbezogenen Daten unwiderruflich gelöscht wurden, unterliegen die Videos nicht mehr den Einschränkungen der DSGVO bezüglich Datenaustausch und Sicherheit (obwohl das Unternehmen andere Gesetze einhalten und seine Geschäftsgeheimnisse wahren muss).
● Videos für andere Zwecke wiederzuverwenden. Auch wenn Videomaterial zu Sicherheitszwecken aufgezeichnet wurde, kann es nach der Anonymisierung zur Mitarbeiterschulung oder Verbesserung der betrieblichen Effizienz verwendet werden.
● Das Bildmaterial unbegrenzt zu speichern: Die Regeln zur "Speicherbegrenzung" der DSGVO gelten nicht für anonyme Daten, sodass die Unternehmen es so lange aufbewahren können, wie sie möchten.
● Das Bildmaterial mit KI zu analysieren: Die DSGVO verlangt von Unternehmen, Risikobeurteilungen durchzuführen, bevor sie neue Technologien einsetzen oder riskante Datenverarbeitungsaktivitäten durchführen. Die Anonymisierung der Videos beseitigt diese Verpflichtung.
● Die Videos aus "Drittländern" zugänglich zu machen: Die Anonymisierung von Daten beseitigt die Notwendigkeit, die DSGVO-Regeln für "internationale Datenübermittlungen" zu berücksichtigen, die Organisationen verpflichten, rechtliche Bewertungen durchzuführen und Schutzmaßnahmen zu ergreifen, bevor sie Cloud-Software-Anbieter aus den meisten Ländern außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) oder Großbritanniens nutzen.
Best Practices für DSGVO-konforme Videonutzung in Arbeitsschutzabteilungen
● Rechtsgrundlage: Organisationen müssen eine "Rechtsgrundlage" festlegen, bevor sie personenbezogene Daten verarbeiten, einschließlich der Nutzung von Überwachungskameras und nicht-anonymen Videos - auch zu Sicherheitszwecken.
● Gesetze zur Videoüberwachung: Die meisten Länder haben Gesetze oder Vorschriften zur Videoüberwachung, wie den britischen Surveillance Camera Code. Stellen Sie sicher, dass jede Nutzung von Überwachungskameras gesetzeskonform ist.
● Datenminimierung: Erfassen Sie nur so viele personenbezogene Daten wie für einen bestimmten Zweck erforderlich, einschließlich Videomaterial. Anonymisieren Sie Videomaterial mit Gesichtsverschleierungssoftware, es sei denn, Sie müssen eine identifizierbare Person zeigen.
● Speicherbegrenzung: Führen Sie einen Aufbewahrungsplan, der festlegt, wie lange Sie in verschiedenen Kontexten aufgezeichnete Videos aufbewahren müssen (Dashcams, Lager-Videoüberwachung, Körperkameras usw.). Implementieren Sie einen Prozess zum Löschen oder Anonymisieren von Videos nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist.
● Sicherheit: Bewahren Sie Videos mit personenbezogenen Daten durch technische Maßnahmen wie Anonymisierung, Zugangskontrolle und Verschlüsselung sicher auf.
● Betroffenenrechte: Entsprechen Sie den Anfragen von Personen auf Zugang zu Kopien von Videos, in denen sie vorkommen. Wenn andere Personen in einem angeforderten Video erscheinen, verschleiern Sie deren Gesichter oder Kennzeichen vor der Gewährung des Zugangs.
Durch die Implementierung starker Datenschutzpraktiken und die Anonymisierung von Videos wo immer möglich können Arbeitsschutzabteilungen und andere Teams das Potenzial dieser wertvollen Ressourcen maximieren und dabei gleichzeitig die Datenschutzgesetze einhalten.