Anonymisierung vs. Pseudonymisierung vs. Verschlüsselung: Die wichtigsten Unterschiede für den Schutz visueller Daten verstehen

Editorial Article
28.6.2025

In einer Zeit immer strengerer Datenschutzbestimmungen stehen Organisationen, die visuelle Daten verarbeiten, vor einer komplexen Herausforderung: Wie lässt sich die Einhaltung von Datenschutzvorschriften mit der Nutzbarkeit von Daten in Einklang bringen? Als Datenschutzexperte mit jahrelanger Erfahrung in der Implementierung von DSGVO-Compliance-Programmen habe ich die Verwirrung rund um drei entscheidende Konzepte hautnah miterlebt: Anonymisierung, Pseudonymisierung und Verschlüsselung.

Diese Verwirrung ist nicht nur akademischer Natur - sie hat erhebliche praktische Auswirkungen. Viele Organisationen glauben fälschlicherweise, sie hätten personenbezogene Daten anonymisiert, wenn sie diese lediglich verschlüsselt oder pseudonymisiert haben, und setzen sich damit potenziell behördlichen Strafen aus. Die Unterscheidung ist besonders wichtig für visuelle Daten wie Fotos und Videos, die von Natur aus identifizierbare Informationen über betroffene Personen enthalten.

Das Verständnis dieser Unterschiede betrifft nicht nur die Einhaltung des Datenschutzrechts - es geht darum, geeignete Datenschutzstrategien basierend auf Ihren spezifischen Verarbeitungsanforderungen zu implementieren. Lassen Sie uns diese Konzepte mit Fokus auf den Schutz visueller Daten gemäß DSGVO klären.

Nahaufnahme eines Kameraobjektivs mit sichtbaren Reflexionen und Markierungen, darunter „SUPER EBC XF 18-55 mm“. Das Bild ist schwarzweiß.

Was ist Anonymisierung im Kontext visueller Daten?

Anonymisierung bezeichnet den irreversiblen Prozess der Veränderung personenbezogener Daten in einer Weise, dass die betroffene Person nicht mehr direkt oder indirekt identifiziert werden kann. Bei visuellen Daten bedeutet dies, Bilder oder Videos dauerhaft so zu modifizieren, dass Personen nicht mehr erkannt werden können.

Wenn Daten ordnungsgemäß anonymisiert wurden, fallen sie nicht mehr in den Anwendungsbereich der DSGVO, da sie nicht mehr als personenbezogene Daten gelten. Dies ist der Hauptvorteil der Anonymisierung - sobald sie abgeschlossen ist, unterliegen die Daten nicht mehr den Datenschutzbestimmungen.

Eine gängige Technik zur Datenanonymisierung für visuelle Inhalte umfasst das permanente Unkenntlichmachen oder Verpixeln von Gesichtern und anderen identifizierbaren Merkmalen, um sicherzustellen, dass die Daten ohne außerordentlichen Aufwand nicht einer bestimmten Person zugeordnet werden können.

Eine Überwachungskamera ist an einer weißen Wand in der Nähe der Ecke eines Fensters angebracht und erfasst den Bereich darunter.

Wie unterscheidet sich Pseudonymisierung von Anonymisierung?

Pseudonymisierung ist im Gegensatz zur Anonymisierung ein reversibler Prozess. Dabei werden direkt identifizierende Elemente durch künstliche Kennungen oder Pseudonyme ersetzt. Gemäß DSGVO wird Pseudonymisierung definiert als "die Verarbeitung personenbezogener Daten in einer Weise, dass die personenbezogenen Daten ohne Hinzuziehung zusätzlicher Informationen nicht mehr einer spezifischen betroffenen Person zugeordnet werden können".

Bei visuellen Daten könnte die Pseudonymisierung das Ersetzen von Gesichtern durch computergenerierte Alternativen oder das Anwenden digitaler Masken umfassen, die später mit dem richtigen Schlüssel entfernt werden können. Der entscheidende Punkt ist, dass pseudonymisierte Daten gemäß DSGVO immer noch als personenbezogene Daten gelten, da die ursprünglichen Identitäten mithilfe zusätzlicher, getrennt aufbewahrter Informationen wiederhergestellt werden können.

Diese Unterscheidung ist wichtig, da pseudonymisierte Daten im Geltungsbereich der DSGVO verbleiben und alle geeigneten Schutzmaßnahmen für die Verarbeitung personenbezogener Daten erfordern. Der Datenverantwortliche muss weiterhin Datenschutzmaßnahmen auf pseudonymisierte Daten anwenden.

Ein silbernes Vorhängeschloss auf einem geometrischen, metallischen Gitterhintergrund, das Sicherheit und Schutz in einer digitalen Umgebung symbolisiert.

Welche Rolle spielt Verschlüsselung beim Datenschutz?

Verschlüsselung unterscheidet sich grundlegend von Anonymisierung und Pseudonymisierung. Es handelt sich um eine Sicherheitsmaßnahme, die Daten in einen Code umwandelt, um unbefugten Zugriff zu verhindern. Bei visuellen Daten wird typischerweise die gesamte Bild- oder Videodatei verschlüsselt, was sie ohne den entsprechenden Verschlüsselungsschlüssel unlesbar macht.

Verschlüsselte Daten gelten gemäß DSGVO weiterhin als personenbezogene Daten, da der Verschlüsselungsprozess darauf ausgelegt ist, rückgängig gemacht zu werden. Die Daten bleiben nach der Entschlüsselung identifizierbar, was bedeutet, dass alle DSGVO-Verpflichtungen weiterhin für verschlüsselte Daten gelten.

Es gibt zwei Hauptarten von Datenverschlüsselungsansätzen: symmetrische Verschlüsselung (Verwendung desselben Schlüssels zum Verschlüsseln und Entschlüsseln von Daten) und asymmetrische Verschlüsselung (Verwendung verschiedener Schlüssel für Verschlüsselung und Entschlüsselung). Beide bieten Datensicherheit, ändern aber nicht die grundlegende Natur der geschützten personenbezogenen Daten.

Zwei Personen überprüfen eine Kamera und einen Laptop. Auf dem Tisch liegen ein Tablet, ein Objektiv und Farbmuster. Schwarzweißbild.

Pseudonymisierung vs. Verschlüsselung: Was ist der Hauptunterschied?

Die Verwirrung zwischen Pseudonymisierung und Verschlüsselung rührt daher, dass beide reversible Prozesse sind. Sie dienen jedoch unterschiedlichen Zwecken in Ihrem Datenschutz-Toolkit.

Die Pseudonymisierung konzentriert sich darauf, identifizierende Datenfelder durch künstliche Kennungen zu ersetzen, wodurch die Daten für Analysen genutzt werden können, während gleichzeitig die Datenschutzrisiken verringert werden. Die Verschlüsselung hingegen macht alle Daten für unbefugte Parteien unlesbar und schützt sie vor Datenschutzverletzungen und Cyberangriffen.

Ein weiterer entscheidender Unterschied besteht darin, dass Pseudonymisierung und Verschlüsselung unterschiedliche Datenschutzniveaus bieten. Die Pseudonymisierung ermöglicht eine gewisse Datennutzbarkeit bei gleichzeitiger Maskierung von Identitäten, während die Verschlüsselung vollständigen Schutz bietet, die Daten jedoch bis zur Entschlüsselung unbrauchbar macht. Diese Unterscheidung ist wichtig bei der Festlegung Ihres Ansatzes zum Schutz personenbezogener Daten.

Ein digitaler Cursor schwebt über einem Hintergrund aus Binärcode, der aus Einsen und Nullen besteht und Technologie und Computer symbolisiert.

Datenanonymisierung vs. andere Methoden: Wann sollten Sie welche wählen?

Die Auswahl zwischen Anonymisierung, Pseudonymisierung und Verschlüsselung hängt von Ihren spezifischen Datennutzungsanforderungen ab:

  • Wählen Sie Anonymisierung, wenn Sie personenbezogene Identifikatoren dauerhaft aus visuellen Daten entfernen müssen und Personen später nicht erneut identifizieren müssen. Dies ist ideal für öffentliche Datensätze, Forschung und langfristige Archivierung, bei denen die individuelle Identität irrelevant ist.
  • Wählen Sie Pseudonymisierung, wenn Sie die Möglichkeit behalten müssen, Personen erneut zu identifizieren, während während der Verarbeitung ein gewisser Datenschutz gewährleistet wird. Dies eignet sich gut für interne Analysen, bei denen Sie möglicherweise später Daten zu Einzelpersonen zurückverfolgen müssen.
  • Wählen Sie Verschlüsselung, wenn Sie Daten während der Speicherung oder Übertragung sichern müssen, aber alle ursprünglichen Informationen erhalten bleiben sollen, sobald autorisierte Parteien darauf zugreifen.

Viele effektive Datenschutzstrategien beinhalten Kombinationen dieser Ansätze. Beispielsweise könnten Sie Daten für die interne Verarbeitung pseudonymisieren, für die Übertragung verschlüsseln und vor der Weitergabe an Dritte anonymisieren.

Drei Laptops bilden ein Dreieck auf einem Tisch. Daneben stehen ein Gamecontroller, eine Pflanze, ein Notizbuch und eine Zeitschrift. Schwarzweißbild.

Wie anonymisiert man Daten gemäß DSGVO korrekt?

Um visuelle Daten in Übereinstimmung mit der DSGVO ordnungsgemäß zu anonymisieren, müssen Sie sicherstellen, dass die Daten nicht mehr zur Identifizierung der betroffenen Person verwendet werden können, selbst wenn sie mit anderen verfügbaren Informationen kombiniert werden. Dies ist deutlich anspruchsvoller als einfache Datenmasking-Techniken.

Der Europäische Datenschutzausschuss hat darauf hingewiesen, dass eine echte Anonymisierung widerstandsfähig sein muss gegen:

  1. Herausgreifen (Isolierung einer Person in einem Datensatz)
  2. Verknüpfbarkeit (Verbindung von Datensätzen zu einer Person)
  3. Inferenz (Ableitung von Informationen über eine Person)

Für visuelle Daten erfordert dies oft fortschrittliche, entitätsbasierte Datenmasking-Technologie, die alle potenziell identifizierenden Elemente erkennen und dauerhaft verändern kann - nicht nur offensichtliche wie Gesichter, sondern auch markante Kleidung, Tattoos, Umgebungen und Metadaten, die indirekt jemanden identifizieren könnten.

A padlock surrounded by binary code and concentric chains, symbolizing digital security and encryption.

Welche Risiken birgt die unsachgemäße De-Identifizierung personenbezogener Daten?

Die mit Datenschutzfehlern verbundenen Risiken sind erheblich. Die Fehlklassifizierung pseudonymisierter oder verschlüsselter Daten als anonymisiert kann zu DSGVO-Verstößen führen, da Sie fälschlicherweise annehmen könnten, dass die Daten außerhalb des Regulierungsbereichs liegen.

Untersuchungen haben wiederholt gezeigt, dass vermeintlich "anonymisierte" Datensätze oft re-identifiziert werden können, wenn sie mit anspruchsvollen Tools analysiert oder mit anderen verfügbaren Informationen kombiniert werden. Dies gilt besonders für visuelle Daten, bei denen fortschrittliche Gesichtserkennung manchmal grundlegende Anonymisierungsversuche überwinden kann.

Die Folgen können Bußgelder von bis zu 4% des globalen Umsatzes gemäß DSGVO, Rufschädigung und Verlust des Kundenvertrauens umfassen. Darüber hinaus könnte eine Datenschutzverletzung mit sensiblen personenbezogenen Daten, die fälschlicherweise als anonymisiert eingestuft wurden, schwerwiegende Folgen für die betroffenen Personen haben.

Hände mit schwarzem Nagellack halten ein Schild mit der Aufschrift „BORN THIS WAY“ vor einem schlichten weißen Hintergrund.

Welche Datenmasking-Techniken sind für visuelle Inhalte wirksam?

Auf visuelle Inhalte können verschiedene Datenmasking-Techniken angewendet werden, jede mit unterschiedlichen Auswirkungen auf Datenschutz und Datennutzbarkeit:

  • Verpixelung/Unschärfe: Reduziert die Auflösung identifizierender Merkmale
  • Vollständige Entfernung: Entfernt Gesichter oder andere identifizierende Elemente vollständig
  • Ersetzung: Ersetzt ursprüngliche Merkmale durch generische Alternativen
  • Störung: Fügt Rauschen oder Verzerrungen hinzu, um Erkennung zu verhindern

Die Wirksamkeit dieser Techniken hängt von ihrer Implementierung und der Sensibilität der Daten ab. Für sensible Daten wie medizinische Bilder oder Aufnahmen von schutzbedürftigen Bevölkerungsgruppen sind aggressivere Anonymisierungsansätze gerechtfertigt, um betroffene Personen zu schützen.

Fortschrittliche Datenanonymisierungstools nutzen heute KI, um identifizierbare Elemente in visuellen Daten automatisch zu erkennen und zu anonymisieren, was die Effizienz und Konsistenz bei der Verarbeitung großer Datensätze erheblich verbessert.

Silhouette einer Person, die vor einer Wand aus kaskadierenden vertikalen Lichtern steht, die eine futuristische und immersive Atmosphäre schaffen.

Wie betrachtet die DSGVO Anonymisierung und Pseudonymisierung?

Die DSGVO trifft wichtige Unterscheidungen zwischen Anonymisierung und Pseudonymisierung. Erwägungsgrund 26 der DSGVO besagt, dass die "Grundsätze des Datenschutzes nicht für anonyme Informationen gelten sollten", definiert als "Informationen, die sich nicht auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen" oder "personenbezogene Daten, die in einer Weise anonymisiert worden sind, dass die betroffene Person nicht oder nicht mehr identifiziert werden kann".

Im Gegensatz dazu wird Pseudonymisierung in Artikel 4(5) ausdrücklich als wertvolle Sicherheitsmaßnahme angesprochen, jedoch nicht als eine, die Daten von der DSGVO-Abdeckung befreit. Die Verordnung erkennt Pseudonymisierung ausdrücklich als angemessene technische Maßnahme zur Umsetzung der Grundsätze des Datenschutzes durch Design (Artikel 25) an.

Diese Unterscheidungen sind wichtig, da sie den gesamten Compliance-Rahmen bestimmen, der für Ihre Verarbeitungsaktivitäten visueller Daten gilt. Anonymisierte Daten bieten Freiheit von DSGVO-Verpflichtungen, während pseudonymisierte Daten zwar das Risiko reduzieren können, aber immer noch die Einhaltung aller relevanten Bestimmungen erfordern.

Ein abstraktes 3D-Fingerabdruckdesign in Schwarzweiß auf hellgrauem Hintergrund, das einem digitalen oder technologischen Thema ähnelt.

Können anonymisierte Daten für geschäftliche Zwecke noch nützlich sein?

Ein häufiges Missverständnis ist, dass anonymisierte Daten ihren gesamten Nutzen für Organisationen verlieren. Obwohl die Datennutzbarkeit durch Anonymisierung oft reduziert wird, können anonymisierte Daten immer noch für viele wertvolle Zwecke verwendet werden:

  • Statistische Analyse und Mustererkennung
  • Training von Machine-Learning-Modellen
  • Marktforschung und Trendidentifikation
  • Öffentliche Datenaustausch- und Transparenzinitiativen

Der Schlüssel liegt darin, das richtige Gleichgewicht zwischen Datennutzbarkeit und Datenschutz zu finden. Moderne Anonymisierungsansätze zielen darauf ab, so viel analytischen Wert wie möglich zu bewahren und gleichzeitig sicherzustellen, dass einzelne betroffene Personen nicht identifiziert werden können.

Speziell für visuelle Daten existieren Techniken, die allgemeine visuelle Informationen (wie Menschenmengenverhalten, Umweltbedingungen oder Objektinteraktionen) bewahren können, während identifizierbare menschliche Merkmale entfernt werden. Dies ermöglicht eine kontinuierliche Datenanalyse ohne Datenschutzrisiken.

Schwarzweißbild eines „Einbahnstraßen“-Schildes mit einem nach links zeigenden Pfeil, montiert auf einer Holzpalette.

Was sind die Best Practices für den Datenschutz bei der Verarbeitung visueller Inhalte?

Basierend auf meiner Erfahrung bei der Implementierung von DSGVO-Compliance-Programmen, hier einige Schlüsselempfehlungen für Organisationen, die visuelle Daten verarbeiten:

  1. Führen Sie eine gründliche Bewertung durch, um festzustellen, ob Anonymisierung, Pseudonymisierung oder Verschlüsselung für Ihren spezifischen Anwendungsfall am besten geeignet ist.
  2. Implementieren Sie Privacy-by-Design-Prinzipien, indem Sie den Datenschutz von den frühesten Phasen eines Projekts mit visuellen Daten an berücksichtigen.
  3. Dokumentieren Sie Ihren Ansatz, um die Einhaltung der Datenschutzbestimmungen nachzuweisen.
  4. Testen Sie regelmäßig die Wirksamkeit Ihrer Anonymisierungs- oder Pseudonymisierungsmethoden gegen neue Re-Identifikationstechniken.
  5. Beschränken Sie den Zugriff auf Originaldaten und alle Schlüssel, die für die De-Pseudonymisierung oder Entschlüsselung benötigt werden.
  6. Wenden Sie den Grundsatz der Datenminimierung an, indem Sie nur die visuellen Daten sammeln und aufbewahren, die Sie wirklich benötigen.

Denken Sie daran, dass Datenschutz keine einmalige Anstrengung ist, sondern ein kontinuierlicher Prozess, der sich mit sich ändernden Technologien und Bedrohungen weiterentwickeln muss. Schauen Sie sich Gallio Pro an für spezialisierte Tools zur Einhaltung des Schutzes visueller Daten.

Person in Kapuzenjacke sitzt am Fenster und benutzt einen Laptop. Draußen ist ein städtisches Gebäude zu sehen. Schwarzweißbild.

FAQ zu Anonymisierung, Pseudonymisierung und Verschlüsselung

Gilt das Unkenntlichmachen von Gesichtern in Videos gemäß DSGVO als echte Anonymisierung?

Nicht unbedingt. Einfaches Unkenntlichmachen erfüllt möglicherweise nicht die hohen Anforderungen der DSGVO an die Anonymisierung, wenn andere Elemente im Video immer noch Personen identifizieren könnten. Echte Anonymisierung muss alle direkten und indirekten Identifikatoren berücksichtigen, einschließlich Stimme, markante Kleidung, Standort und Metadaten.

Müssen wir die DSGVO immer noch einhalten, wenn wir unsere Videodatenbank verschlüsseln?

Ja. Verschlüsselung ist eine Sicherheitsmaßnahme, keine Anonymisierungstechnik. Verschlüsselte personenbezogene Daten bleiben gemäß DSGVO personenbezogene Daten, und alle Compliance-Verpflichtungen gelten weiterhin. Verschlüsselung schützt Daten, ändert aber nicht ihre Klassifizierung.

Können wir pseudonymisierte visuelle Daten ohne Einwilligung für Marketing verwenden?

Nein. Da pseudonymisierte Daten gemäß DSGVO immer noch personenbezogene Daten sind, benötigen Sie eine Rechtsgrundlage für ihre Verarbeitung, die Einwilligung oder berechtigtes Interesse sein könnte (vorbehaltlich einer Interessenabwägung). Pseudonymisierung reduziert das Risiko, beseitigt aber nicht die Notwendigkeit einer Rechtsgrundlage.

Was passiert, wenn wir anonymisierte Daten teilen und jemand es schafft, Personen zu re-identifizieren?

Wenn Ihre Anonymisierung unzureichend war, können die Daten wieder als personenbezogene Daten eingestuft werden, was möglicherweise zu einem Verstoß gegen die DSGVO führt. Organisationen sollten Anonymisierungstechniken gründlich testen und über Re-Identifikationsrisiken auf dem Laufenden bleiben, um sicherzustellen, dass ihre Ansätze wirksam bleiben.

Benötigen wir eine Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) für pseudonymisierte visuelle Daten?

Wahrscheinlich. Obwohl Pseudonymisierung eine risikomindernde Maßnahme ist, rechtfertigt die Verarbeitung großer Mengen pseudonymisierter visueller Daten wahrscheinlich immer noch eine DSFA, insbesondere wenn die Daten ursprünglich sensibel waren oder in großem Umfang gesammelt wurden. Die DSFA sollte sowohl die Pseudonymisierungstechnik als auch den gesamten Verarbeitungsvorgang bewerten.

Wie lange können wir anonymisierte visuelle Daten aufbewahren?

Wenn Daten wirklich nach DSGVO-Standards anonymisiert sind, gelten die Grundsätze der Speicherbegrenzung nicht mehr. Es ist jedoch gute Praxis, regelmäßig zu überprüfen, ob Ihre Anonymisierungstechniken gegenüber sich entwickelnden Re-Identifikationsmethoden wirksam bleiben.

Können wir anonymisierte visuelle Daten international ohne Einschränkungen übertragen?

Ja. Ordnungsgemäß anonymisierte Daten fallen außerhalb des Geltungsbereichs der DSGVO, daher gelten keine internationalen Transferbeschränkungen. Sie müssen jedoch sicherstellen, dass die Anonymisierung vor der Übertragung vollständig und wirksam ist, da die Standards zwischen verschiedenen Rechtsgebieten variieren können.

Schwarzes 3D-Fragezeichen schwebt vor einem hellgrauen Hintergrund.
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Referenzliste

  1. Europäischer Datenschutzausschuss (2020). Leitlinien 04/2020 zur Verwendung von Standortdaten und Kontaktnachverfolgungstools im Zusammenhang mit dem COVID-19-Ausbruch. Artikel-29-Datenschutzgruppe (2014). Stellungnahme 05/2014 zu Anonymisierungstechniken (WP216). Verordnung (EU) 2016/679 (Datenschutz-Grundverordnung), insbesondere Artikel 4, 25, 32 und Erwägungsgrund 26. Information Commissioner's Office (2021). Leitfaden zu Anonymisierung, Pseudonymisierung und datenschutzfördernden Technologien. Finck, M., & Pallas, F. (2020). They who must not be identified—distinguishing personal from non-personal data under the GDPR. International Data Privacy Law, 10(1), 11-36. Agentur der Europäischen Union für Cybersicherheit (ENISA) (2019). Pseudonymisierungstechniken und Best Practices.